Medikamentenabgabe-Streit nicht zu Ende

publiziert: Samstag, 24. Jan 2009 / 14:49 Uhr

Zürich - Im Medikamentenabgabe-Streit im Kanton Zürich geben sich die Apotheker nach dem Volksentscheid vor zwei Monaten noch nicht geschlagen. Der Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ) reicht beim Bundesgericht eine Staatsrechtliche Beschwerde ein.

In Zürich und Winterthur durften bis anhin gewisse Medikamente nur in Apotheken bezogen werden.
In Zürich und Winterthur durften bis anhin gewisse Medikamente nur in Apotheken bezogen werden.
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AVKZ-Präsident Lorenz Schmid bestätigte eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung», wonach sich die Apotheker mit ihrer Beschwerde auf die Argumentation des Bundesgerichts in einem Entscheid von 2005 stützen. Damals sei die Abgrenzung von Gebieten mit ärztlicher Selbstdispensation und solchen ohne diese als zulässig bezeichnet worden.

Nach langjährigem Streit zwischen Apothekern und Ärzten im Kanton Zürich um die Abgabe von Medikamenten - mit mehreren Volksentscheiden - haben im November die Stimmberechtigten die Volksinitiative der Zürcher Ärzteschaft «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» klar gutgeheissen.

Damit sollen künftig auch die Patientinnen und Patienten in den Städten Zürich und Winterthur Medikamente in der Praxis ihres Arztes beziehen können. Ob und wann die Neuerung nun in Kraft treten kann, ist wegen der Beschwerde offen. Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger wollte die Änderung auf Anfang 2010 umsetzen.

(ht/sda)

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