Mehr Behörden sollen Zugriff auf das Strafregister haben

Bern - Künftig sollen mehr Behörden als heute auf Daten im Strafregister zugreifen können. Jede Behörde soll jedoch nur jene Daten einsehen können, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe braucht. Dies schlägt der Bundesrat vor.
Der Bundesrat wolle das Recht an das veränderte gesellschaftliche Sicherheitsbedürfnis anpassen, schreibt das Bundesamt für Justiz (BJ). Zugriff erhalten sollen beispielsweise die kantonalen Polizeistellen sowie Behörden, die für die Zulassung von Sicherheitsfirmen oder für die Pflegekinderaufsicht zuständig sind.
Vier Arten von Auszügen
Nicht alle sollen aber sämtliche Einträge im Strafregister einsehen dürfen. Die Schaffung von vier Auszugsarten erlaube es, die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Behörden zu berücksichtigen, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung.
Für die Strafverfolgungsbehörden ist ein Auszug vorgesehen, in welchem die Daten länger als heute registriert werden. Dies ermögliche einen besseren Überblick über das Vorleben des Delinquenten, findet der Bundesrat. Der Auszug enthielte sämtliche Urteilsdaten sowie alle Daten über hängige Strafverfahren.
Erweitertes Auskunftsrecht für Betroffene
Im Gegenzug zur Ausdehnung der Zugriffsrechte will der Bundesrat das Auskunftsrecht erweitern: Auf Anfrage soll eine Person künftig nicht nur darüber informiert werden, welche Straftaten über sie verzeichnet sind.
Sie soll auch sehen können, welche Behörde innerhalb der letzten zwei Jahre zu welchem Zweck Daten über sie abgefragt hat. Nur zum Schutz überwiegender öffentlicher Interessen sollen Behörden ihre Anfragen verdeckt tätigen dürfen oder erst später offenlegen müssen.
Strafregister für Unternehmen
Die Revision schafft ferner die Grundlagen für die Schaffung eines Unternehmensstrafregisters. Darin sollen Strafurteile und hängige Strafverfahren gegen Unternehmen registriert werden. Dies würde bei Wiederholungstaten eine korrekte Strafzumessung ermöglichen, heisst es im Vernehmlassungsbericht.
Der Nachweis eines «guten Leumunds» in Form eines Strafregisterauszugs für Unternehmen werde immer häufiger gefordert, hält der Bundesrat fest. Heute können Urteile gegen Unternehmen nicht im Strafregister eingetragen werden.
Bussen weiterhin im Strafregister
Manche Forderungen hat der Bundesrat nicht erfüllt. So will er darauf verzichten, auch Delikte des kantonalen Rechts im Strafregister aufzunehmen. Der Aufwand für das Schweizerische Strafregister wäre sehr gross, begründet er den Entscheid.
Kritisiert worden war in der Vergangenheit auch, dass die Eintragung von Bussen ins Strafregister ab einem bestimmten Betrag reiche Straftäter benachteilige, weil diese mit einer höheren Busse zu rechnen hätten. Der Bundesrat will aber daran festhalten. Er fand keine befriedigende Alternative.
Keine automatische Information über Delikte
Nicht erfüllt hat der Bundesrat ferner die Forderung, dass Behörden, die für den Entzug von Waffen zuständig sind, automatisch über neu eingetragene Delikte informiert werden. VOSTRA sei dazu nicht in der Lage, begründet der Bundesrat diesen Entscheid.
Schliesslich hat der Bundesrat auch darauf verzichtet, Einstellungsentscheide im Strafregister zu erfassen oder einen erweiterten Privatauszug zu schaffen. Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen des Bundesrates dauert bis zum 14. Februar.
(knob/sda)
Es wird sich trotzdem nichts verändern.
Das ist besonders für Opfer schwer krimineller Drohungs, Verleumdungs, Dokumentefälschungs- und Gewaltstraftäter im Kt. TG eine gute Sache. Erleichtert es doch die Untersuchungen zu den vorgefallenen Straftaten enorm für die Straftatenopfer. Insbesondre wenn seitens der Straftäter den Straftatenopfern noch unverhohlen mit Mord gedroht wird.

- keinschaf aus Wladiwostok 2826
belustigend peinlich Das kommt schon fast in die Nähe der Verwechslung von Oekonomie mit ... Mi, 28.12.16 01:21 - keinschaf aus Wladiwostok 2826
Haben Sie schon mal... ....über professionelle Hilfe nachgedacht? Ich meine für SIE ... Mo, 26.12.16 20:47 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Die aller resistentesten Keime sind zweibeinig! Dazu zählen auch die Impfgegner. Sie wollen es nicht ... Sa, 22.10.16 20:22 - Unwichtiger aus Zürich 11
Schön gesagt Bakterien sind, im Gegensatz zum Menschen, nicht an Kapital gebunden. ... Sa, 22.10.16 10:40 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Der phallophile Blick eines cerebrophoben Schäfleins! Frau Stämpfli schrieb am Ende ... Mo, 26.09.16 17:32 - keinschaf aus Wladiwostok 2826
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phallophobe Geschichtsrückblicke "Und die grösste Denkerin des 21. Jahrhunderts? Verdient ihr Geld mit ... Sa, 13.08.16 17:48 - HeinrichFrei aus Zürich 431
Auf dem Merkur ist es tagsüber glühend heiss, 430 Celsius, nichts für Menschen Der Planet Merkur ist gestern als als kleines Pünktchen vor der Sonne ... Di, 10.05.16 13:45

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