Meldepflicht vom Bund erweitert

Mehr Fachleute sollen Verdacht auf Kindesmisshandlung melden müssen

publiziert: Mittwoch, 15. Apr 2015 / 11:54 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 15. Apr 2015 / 14:43 Uhr
Fachleute sollen künftig Missbräuche schneller melden.
Fachleute sollen künftig Missbräuche schneller melden.

Bern - Personen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben, sollen zu einer Meldung an die Kindesschutzbehörden verpflichtet werden, wenn sie von Missbrauch erfahren. Der Bundesrat hat die Meldepflichten erweitert.

5 Meldungen im Zusammenhang
Bei sexuellem Missbrauch, Gewalt oder Vernachlässigung sollen Kinder möglichst rasch professionelle Hilfe erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, will der Bundesrat die Regeln zur Meldung an Kindesschutzbehörden schweizweit vereinheitlichen - und erweitern.

Heute müssen nur Personen in amtlicher Tätigkeit - wie beispielsweise Lehrer oder Sozialarbeiter - den Behörden grundsätzlich mitteilen, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht. Neu soll diese Pflicht auch für Fachpersonen aus den Bereichen Betreuung, Bildung, Religion oder Sport gelten.

Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch die Botschaft für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches verabschiedet. Der Kindesschutz werde dank erweiterter Melderechte und Meldepflichten gestärkt, schreibt die Regierung.

Die neuen Regeln würden gewährleisten, «dass die Kindesschutzbehörde rechtzeitig die nötigen Massnahmen zum Schutz eines gefährdeten Kindes treffen kann». Es gelte zu verhindern, dass Kinder alleine in einer Situation gelassen würden, die ihnen langfristig gravierende Schäden zufügen könnte.

Keine Pflicht für Ehrenamtler

In der Vernehmlassung waren die Vorschläge der Regierung grösstenteils auf positives Echo gestossen. Allerdings sollen entgegen dem damaligen Entwurf nun ausdrücklich nur solche Fachpersonen eine Meldepflicht haben, die beruflich mit Kindern arbeiten.

Personen, die lediglich im Freizeitbereich tätig sind - etwa ehrenamtliche Sporttrainer -, sollen von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Meldepflicht besteht zudem nur dann, wenn die Fachperson dem Kind nicht im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit helfen kann.

«Damit wird der Kreis der Meldepflichtigen auf Fachpersonen beschränkt, welche in der Lage sein sollten, Kindeswohlgefährdungen einzuschätzen», schreibt der Bundesrat. Bereits in der Vernehmlassungsvorlage hatte die Regierung eine Meldepflicht für alle, beispielsweise Nachbarn und Bekannte von Kindern, abgelehnt. «Die neue Meldepflicht soll nicht zu einem Denunziantentum werden», schrieb der Bundesrat damals.

Melderecht bei Berufsgeheimnis

Untersteht eine Person dem Berufsgeheimnis, soll sie künftig nicht verpflichtet, aber berechtigt sein, eine Meldung an die Kindesschutzbehörde zu machen. Im Unterschied zum Vernehmlassungsentwurf ist das Melderecht für alle Berufsgeheimnisträger vorgesehen.

Meldeberechtigt sind neben Ärzten oder Psychologen unter anderem auch Anwälte. Ausgenommen sind jedoch die Hilfspersonen von Berufsgeheimnisträgern, also zum Beispiel Praxisassistenten oder Rechtspraktikanten.

Auf eine Meldepflicht wird laut dem Bundesrat verzichtet, «weil eine Meldung die Vertrauensbeziehung zum betroffenen Kind oder zu Dritten unnötig gefährden und somit kontraproduktiv wirken könnte». Eine Pflicht besteht nur dann, «wenn die geheimnisberechtigte Person sie dazu ermächtigt hat oder die vorgesetzte Behörde sie auf Gesuch der Kindesschutzbehörde vom Berufsgeheimnis entbunden hat».

Abwägung der Interessen

Generell soll eine Meldung nur dann erfolgen, wenn die Geheimnisträgerin oder der Geheimnisträger nach Abwägung der zu wahrenden Interessen zum Schluss kommt, dass sie dem Wohl des Kindes dient.

Personen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, sollen neu auch berechtigt sein, der Kindesschutzbehörde bei der Abklärung des Sachverhalts zu helfen. Dies, ohne sich vorgängig von der vorgesetzten Behörde, der Aufsichtsbehörde oder den betroffenen Personen vom Berufsgeheimnis entbinden zu lassen.

(nir/sda)

Kommentieren Sie jetzt diese news.ch - Meldung.
Lesen Sie hier mehr zum Thema
Wellington - Eine Lehrerin hat in Neuseeland einen Grundschüler zwei Jahre lang ... mehr lesen
Der Junge wurde zwei Jahre lang missbraucht. (Symbolbild)
Die häufigste Form der Kindesmisshandlung ist die körperliche Misshandlung.
Baden AG - Im letzten Jahr sind so viele Kinder wegen vermuteter oder sicherer Kindesmisshandlung behandelt worden wie noch nie. 1405 Fälle meldeten die schweizerischen Kinderkliniken - ... mehr lesen
Die 27-Jährige hatte ihre eigenen Kinder in Flaach erstickt.
Zürich - Rund 60 Personen haben ... mehr lesen
Zürich - Die Kindes- und ... mehr lesen
Die 146 KESB müssten jährlich rund 125'000 Verfahren bearbeiten.
.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 21
Lehrmittel und Lehrpläne sind in Bezug auf Geschlechterdarstellungen oft veraltet.
Lehrmittel und Lehrpläne sind in Bezug auf ...
Bund, Kantone und Wirtschaft in der Pflicht  Bern, 25.05.2023 - Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF richtet Empfehlungen an Bund, Kantone und Wirtschaft. Denn: Obwohl die Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz vorankommt, verdienen junge Frauen bereits beim Berufseinstieg weniger als junge Männer und leisten mehr unbezahlte Care-Arbeit. Um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen, brauche es Massnahmen im Bildungsbereich. mehr lesen 
Die EU hat Meta, den Mutterkonzern von Facebook, mit einer historischen Geldbusse belegt. Der Konzern hatte wegen der fortlaufenden Übertragung von Nutzerdaten in die USA gegen die europäische ... mehr lesen
Meta wird in Berufung gehen und weiter auf Zeit spielen.
Bern - Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat entschieden, Swisscom die Konzession für die Grundversorgung für den Zeitraum ab 2024 bis Ende 2031 zu erteilen. Damit ist sichergestellt, dass das ... mehr lesen
Der Kunde kann grundsätzlich zwischen einer Download- und Uploadgeschwindigkeit von 10 Mbit/s beziehungsweise 1 Mbit/s und dem neuen Internetzugang mit 80 bzw. 8 Mbit/s wählen.
Titel Forum Teaser
 
Stellenmarkt.ch
Der Remoteserver hat einen Fehler zurückgegeben: (500) Interner Serverfehler.
Source: http://www.news.ch/ajax/top5.aspx?ID=0&col=COL_3_1
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Sa So
Zürich 12°C 26°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig recht sonnig vereinzelte Gewitter
Basel 14°C 26°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig recht sonnig vereinzelte Gewitter
St. Gallen 12°C 23°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig recht sonnig vereinzelte Gewitter
Bern 12°C 25°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig recht sonnig vereinzelte Gewitter
Luzern 13°C 26°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig recht sonnig vereinzelte Gewitter
Genf 12°C 26°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig vereinzelte Gewitter wolkig, aber kaum Regen
Lugano 16°C 25°C vereinzelte Gewitterleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig gewitterhaft gewitterhaft
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten