Mehr Richter für das Versicherungsgericht

publiziert: Mittwoch, 22. Nov 2000 / 12:03 Uhr

Bern - Das Parlament kann zusätzliche Richter ans Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) wählen. Der Bundesrat hat die Sofortmassnahmen zur Entlastung der Bundesgerichte auf Anfang 2001 in Kraft gesetzt.

Die Änderung des Bundesrechtspflegegesetzes ermöglicht es, die Zahl der Bundesrichter und der nebenamtlichen Richter am EVG in Luzern von je neun auf elf zu erhöhen. Die Wahl der vier zusätzlichen Richter durch die Vereinigte Bundeversammlung ist für die Märzsession 2001 in Lugano vorgesehen.

Ab 2001 sind Nichtigkeitsbeschwerden in Strafsachen nicht mehr beim kantonalen Gericht, sondern direkt beim Bundesgericht in Lausanne einzureichen. Über Beschwerden gegen Verfügungen zur Staatshaftung des Bundes entscheidet das Bundesgericht künftig erst als zweite Instanz. Vorgelagert wird ihm neu eine «Rekurskommission für Staatshaftung».

(sda)

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