Michael Lauber setzt auf mehr Zusammenarbeit und Kommunikation

Bern - Der neu gewählte Bundesanwalt Michael Lauber hat in Interviews mit Sonntagszeitungen erste Vorstellungen seiner künftigen Arbeit skizziert. Er setzt auf mehr Zusammenarbeit und Flexibilität.
Dem neu gewählten Bundesanwalt passt es nicht, dass er keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Er will prüfen, ob dies nachzuholen ist. «Ich bin einverstanden, dass ich überprüft werde und habe nichts zu verbergen. Diese Frage möchte ich so schnell wie möglich vom Tisch haben», sagt er im Interview weiter.
In einem Interview mit dem «Sonntag» kontert Lauber zudem die Kritik, er stünde als Chef der Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein den Banken zu nahe. «Ich war nie bei einer Bank und habe nie für eine Bank gearbeitet.»
«Es ist für das Anforderungsprofil einer Bundesanwaltschaft ganz gut, wenn man versteht, wie der Finanzsektor funktioniert», sagte Lauber im Interview weiter. Er sehe das als Vorteil. Die Bekämpfung der Geldwäscherei sei eine wichtige Aufgabe für die Bundesanwaltschaft.
Es werde einer seiner Schwerpunkte sein, das Vertrauen in die Bundesanwaltschaft zurückzugewinnen. Lauber: «Für Vertrauen ist eine klare Kommunikation nötig. Dazu braucht es Gespräche. Entscheide werden dann gefällt, wenn die Lage analysiert ist. Es darf keine Hüftschüsse geben».
Der 1965 geborene Lauber war am letzten Mittwoch von der vereinigten Bundesversammlung zum Bundesanwalt für die Amtsperiode 2012 bis 2015 gewählt worden. Er tritt Anfang 2012 die Nachfolge des abgewählten Erwin Beyeler an.
Mit Lauber bestimmte die Bundesversammlung nach den Turbulenzen um die Bundesanwaltschaft einen externen Kandidaten. Es ist das erste Mal, dass der Bundesanwalt vom Parlament gewählt wurde. Bisher war dies die Aufgabe des Bundesrates.
(asu/sda)
Der neue Bundesanwalt Michael Lauber wurde für die Amtsperiode 2012-2015 mit 203 von 206 Stimmen von der Bundesversammlung gewählt. Wird der neue Bundesanwalt auch grosse Fische fangen dürfen, nicht wieder nur kleine? Darf er zum Beispiel grosse Waffengeschäfte untersuchen, nicht nur solche mit einigen Pistolen und Sturmgewehren? Darf er auch Waffendeals die von Schweizer Banken finanziert werden ins Visier nehmen?
70 Experten in Völkerrecht und Strafrecht kritisierten ja im vorletzten Jahr die Kriegsmaterialexporte. - Der damalige Bundesanwalt Erwin Beyeler unternahm nach dieser Kritik nichts, durfte vermutlich nichts unternehmen, auf Geheiss von oben, obwohl jeder Berufsschüler schon lernt, dass in einer Demokratie die Judikative unabhängig von der Exekutive und der Legislative arbeiten muss. Das heisst: Gerichte und Justiz müssten unabhängig von der Regierung, vom Bundesrat und dem Parlament funktionieren, ohne Direktiven.
Die 70 Völkerrechtler und Strafrechtler gelangten im Oktober 2009 in einem offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard, sowie an die Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey an die Öffentlichkeit. Die Professoren bemängelten wie die seit Dezember 2008 geltende revidierte Kriegsmaterialverordnung gehandhabt werde. Insbesondere kritisierten sie die Auslegung des Artikels, wonach ein Exportverbot für Länder gilt, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt» sind. Würde dies umgesetzt, hielten die Professoren fest, dürften etwa weder nach Deutschland noch in die USA Rüstungsgüter geliefert werden, denn diese Nationen seien in Afghanistan und im Irak an Kriegen beteiligt. Jetzt sind viele Waffenkunden der Schweiz, Nato-Staaten und Staaten aus dem des Pulverfass Nahen Ostens, auch am Krieg in Libyen beteiligt, der nun schon acht Monate dauert. Die heutige Schuldenkrise, auch die von Griechenland und den USA, hängt nicht zuletzt mit den riesigen Rüstungsausgaben zusammen. Wird, oder „darf“, der neue Bundesanwalt Michael Lauber dafür sorgen, dass in der Schweiz das Kriegsmaterialgesetz und die Kriegsmaterialverordnung in Zukunft eingehalten wird?

- keinschaf aus Wladiwostok 2826
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