Mieter sollen wählen können

publiziert: Freitag, 2. Dez 2005 / 15:26 Uhr

Bern - Mieter und Vermieter sollen zwischen zwei Modellen wählen können: Koppelung des Mietzinses an die Teuerung oder an den Hypothekarzins.

Der Anfangsmietzins soll neu voraussetzungslos angefochten werden können.
Der Anfangsmietzins soll neu voraussetzungslos angefochten werden können.
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Der Bundesrat hat diesen Vorschlag bis 31. März 2006 in die Vernehmlassung geschickt.

Die Revision des Mietrechts betrifft nur die Gestaltung des Mietzinses. Die geltenden Kündigungsbestimmungen bleiben unangetastet.

Der Vorschlag war ausgearbeitet worden, nachdem der Gegenvorschlag zur 2003 gescheiterten Volksinitiative «Ja zu fairen Mieten» am 8. Februar 2004 im Volk abgelehnt worden war.

Bei dem so genannten dualen System können sich die Vertragsparteien auf ein Modell einigen. Beim «Indexmodell» werden die Mietzinsen von den Hypothekarzinsen entkoppelt. Die Mieten dürfen der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst werden.

Erhöhungen einmal jährlich

Der Entwurf sieht vor, dass Erhöhungen einmal jährlich im Ausmass von 80 Prozent der Teuerung bei Wohnungen und von 100 Prozent bei Geschäftsräumen möglich sein sollen.

Das andere Modell orientiert sich an der heute geltenden, aber optimierten «Kostenmiete».

Die Mietzinsen sollen an die Entwicklung der Kosten angepasst werden können, wobei für die Hypothekarzinsen der durch die Schweizerische Nationalbank ermittelte Durchschnittssatz massgebend ist.

Anfangsmietzins anfechtbar

Bei indexierten Mietzinsen soll das Instrument der Vergleichsmiete bei der Überprüfung des Anfangsmietzinses und bei Mietzinserhöhungen nach einer Handänderung der Liegenschaft angewandt werden. Der Anfangsmietzins soll neu voraussetzungslos angefochten werden können.

Das zwischen Vermieter und Mieter vereinbarte Mietzinsmodell soll für die ganze Dauer des Mietzinsverhältnisses gelten. Liegt keine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien vor, gilt das Indexmodell.

Der Mieterverband ist mit dem bundesrätlichen Vorschlag nur halb zufrieden. Zwar begrüsse er, dass überhaupt eine Indexmiete vorgesehen sei, schreibt der Mieterverband in einer Mitteilung. Doch dem dualistischen Modell stehe er kritisch gegenüber. Bei Wohnungsknappheit seien die Eigentümer am längeren Hebel.

(rr/sda)

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