Migros und Coop gegen Käuferschutzgesetz

publiziert: Freitag, 16. Jul 2004 / 10:15 Uhr

Bern - Migros und Coop haben den Entwurf des neuen Konsumentenschutzgesetzes zurückgewiesen. Die umfassende Deklarationspflicht im Gesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten (KISG) würde sich auf den Preis niederschlagen.

Migros hält die vorgesehene Maximalbusse von einer Million Franken für unverhältnismässig hoch.
Migros hält die vorgesehene Maximalbusse von einer Million Franken für unverhältnismässig hoch.
Man könne über alles informieren, aber dies habe seinen Preis, sagte Coop-Sprecher Karl Weisskopf gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es sei nicht realistisch, den Inhalt aller Produkte in drei Landessprachen zu deklarieren, doppelte Migros-Sprecherin Monika Weibel nach.

Zudem brauche man nicht auf alles hinzuweisen - zum Beispiel, dass Schokolade dick mache, so Weibel weiter. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene maximale Deklarationspflicht verteuere die Produkte und sei im Non-Food-Bereich nicht anwendbar.

Für den Grossverteiler Migros ist die vorgesehene Maximalbusse von einer Million Franken unverhältnismässig. Migros verlangt, dass hohe Bussen nur ausgesprochen werden sollen, wenn die Sicherheit und die Gesundheit der Konsumenten vorsätzlich in Gefahr gebracht werden.

Die Bestimmungen über die strafrechtlichen Folgen bei Verstössen gegen dieses Gesetz beschäftigten auch die Parteien. Die SP verlangt, dass bei Gefährdung der Gesundheit zusätzlich zu hohen Bussen sogar Gefängnisstrafen ausgesprochen werden können.

Der Schutz der Konsumierenden müsse auf die allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgeweitet werden, fordert die SP zusätzlich. Die Grünen verlangen Schutzbestimmungen für jene Personen, die bei Verkäufen an der Haustüre oder via Telefon übers Ohr gehauen wurden.

Die CVP befürchtet, dass das neue Gesetz gegenüber den europäischen Bestimmungen nicht kompatibel ist und umgekehrt. Die Partei sieht auch nicht ein, wieso das Zivilgesetzbuch Parallelregelungen zum Konsumentenschutz enthält.

Die SVP weist die Gesetzesrevision ganz zurück. Die neuen Bestimmungen erforderten eine teure Bürokratie und bevormundeten die Konsumenten, heisst es in der Vernehmlassungsanwort. Die Verbesserung des Konsumentenschutzes könne nicht mit einer Flut von neuen Vorschriften verbessert werden.

(fest/sda)

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