Milliardär Vekselberg wird weiter pauschal besteuert

publiziert: Montag, 20. Aug 2007 / 15:14 Uhr

Zürich - Der Milliardär Viktor Vekselberg soll im Kanton Zürich weiter pauschal Steuern zahlen. Der Zürcher Kantonsrat lehnte ein Postulat mit 110 zu 60 Stimmen ab, das den Begriff der Erwerbstätigkeit präzisieren wollte.

Der russische Oligarch Victor Vekselberg.
Der russische Oligarch Victor Vekselberg.
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Das dringliche Postulat von Alternativer Liste, SP und Grünen verlangte vom Regierungsrat, in der Weisung des Steueramtes den Begriff der Erwerbstätigkeit im Sinne der «Basler Regelung» zu definieren.

Wenn der in Zürich lebende russische Milliardär Viktor Vekselberg trotz seiner namhaften Beteiligungen an schweizerischen Traditionsunternehmen als «nicht erwerbstätig» bezeichnet werde, sei dies ein «missbräuchlich anmutendes Steuerprivileg», sagte ein Postulant von der Alternativen Liste.

Mit einer Lösung wie im Kanton Basel-Stadt könne der Interpretationsspielraum verkleinert und ein Steuerschlupfloch gestopft werden. Danach soll jemand, der in der Schweiz arbeitet, nicht pauschal besteuert werden können, wenn er im In- oder Ausland Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt.

Einkommen in Russland versteuert

Die heutige Zürcher Praxis entspreche dem Bundesgesetz, denn ein Unternehmer wie Vekselberg sei in der Schweiz nicht erwerbstätig, wenn er keinen Lohn oder Tantiemen erhalte, sagte ein FDP-Sprecher. Der Russe versteuere sein Einkommen in Russland.

Es sei ein «legitimer Wettbewerbsvorteil», wenn nicht erwerbstätige Unternehmer im Kanton Zürich pauschal besteuert würden. Der freisinnige Politiker warf der Gegenseite «Neidpolitik» vor.

Das zürcherische Steueramt verhalte sich absolut korrekt, betonte Finanzdirektorin Ursula Gut (FDP). Gegen das Postulat stimmten SVP, FDP, CVP, EDU, GLP und einige EVP-Mitglieder.

(dl/sda)

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