Millionen-Entschädigung für Banker nach Cash-Artikel

publiziert: Donnerstag, 2. Sep 2004 / 15:23 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 2. Sep 2004 / 15:48 Uhr

Lausanne - Ringier muss einem Banker 1,12 Mio. Franken Schadenersatz zahlen. Das Bundesgericht hat seine Berufung gutgeheissen. Er war 1990 vom Wirtschaftsmagazin Cash zu Unrecht dubioser Geschäfte bezichtigt worden.

Der Banker konnte eine Stelle, die er sicher hatte, nicht antreten.
Der Banker konnte eine Stelle, die er sicher hatte, nicht antreten.
1990 und 1991 waren dem Banker in drei Cash-Artikeln dubiose Geschäfte angelastet worden. Bei Erscheinen des ersten Artikels im Oktober 1990 hatte der Betroffene seine Stelle als stellvertretender Generaldirektor bei einer Bank bereits aufgegeben und einen neuen Job in Aussicht.

Die Anstellung kam wegen der Vorwürfe aber nicht zu Stande. Er verklagte die Ringier Print AG auf Schadenersatz, weil durch die Artikel sein zukünftiges Einkommen geschmälert worden sei. Das Zürcher Obergericht kam im vergangenen Januar zum Schluss, dass er eine Einkommenseinbusse von 1,12 Mio. Franken erlitten habe.

Es reduzierte den Betrag allerdings um einen Drittel, unter anderem deshalb, weil nach seiner Kündigung ohnehin ein gewisses Risiko der Stellenlosigkeit bestanden habe. Weiter berücksichtigte es die einsetzenden Restrukturierungtendenzen im Bankensektor sowie die allgemeine Rezession während der 90er Jahre.

Die II. Zivilabteilung des Bundesgerichts hat in ihrer Sitzung nun die Berufung des Bankers gutgeheissen und ihm den vollen Schadenersatz von 1,12 Mio. Franken plus Zins seit 1994 zugesprochen. Die Richtermehrheit ging davon aus, dass er die neue Stelle ohne die Berichte im Cash so gut wie sicher erhalten hätte.

Nicht zur Diskussion stand die Frage der Rechtswidrigkeit der Cash-Artikel, nachdem diese vom Bundesgericht bereits in einem früheren Verfahren bejaht worden war.

(fest/sda)

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