Minarett-Beschwerde blitzt beim Bundesgericht ab

publiziert: Samstag, 13. Feb 2010 / 14:55 Uhr / aktualisiert: Samstag, 13. Feb 2010 / 15:16 Uhr
Anti-Minarett-Initiant Nationalrat Ulrich Schlüer dürfte mit dem Entscheid zufrieden sein.
Anti-Minarett-Initiant Nationalrat Ulrich Schlüer dürfte mit dem Entscheid zufrieden sein.

Das Bundesgericht ist auf eine weitere Beschwerde gegen die Anti-Minarett-Initiative nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer hatte «staatsgefährdende Propaganda» geltend gemacht.

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Was der Artikel 275bis sagt

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Der Beschwerdeführer war am 19. Januar 2010 ans Bundesgericht gelangt. Er argumentierte, der Abstimmungskampf vor dem Urnengang vom 29. November 2009 sei durch die Verbreitung «staatsgefährdender Propaganda» im Sinne von Artikel 275bis des Strafgesetzbuchs möglicherweise verzerrt worden.

Die Lausanner Richter haben die Beschwerde als unzulässig eingestuft und sind gar nicht erst darauf eingetreten, wie sie in ihrem am Freitag publizierten Urteil festhalten. Bereits im Dezember war das Bundesgericht auf Beschwerden gegen die Anti-Minarett-Initiative nicht eingetreten.

Damals hatten die Beschwerdeführer aus Deutschland und aus der Romandie eine Aufhebung der Initiative verlangt, die ihrer Ansicht nach «diskriminierend» und «verfassungswidrig» war. Noch offen ist, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Zulässigkeit der bei ihm erhobenen Beschwerden in gleicher Sache beurteilen wird. Der Gerichtshof hat bisher insgesamt sechs Eingaben zur Minarett-Initiative erhalten.

(tri/sda)

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