Mit 5G und Glasfaser zur Hochbreitband-Gesellschaft in der Schweiz

publiziert: Mittwoch, 20. Apr 2022 / 21:18 Uhr
Jede 5G-Basisstation benötigt einen Glasfaseranschluss.
Jede 5G-Basisstation benötigt einen Glasfaseranschluss.

Bern - Dichte und leistungsfähige Netze mit adaptiven Mobilfunkantennen für 5G, in Kombination mit einem gezielten Glasfaserausbau, können die Schweiz auf dem Weg in Richtung Hochbreitband-Gesellschaft voranbringen. Zugleich sind die Voraussetzungen gegeben, um die Bevölkerung wirksam vor der Strahlung durch Antennen zu schützen.

Zu diesen Schlüssen kommt ein Bericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 verabschiedet hat. Von einem Aufbau eines einheitlichen Mobilfunknetzes rät er aufgrund erheblicher rechtlicher und ökonomischer Risiken ab.

Wie der Bericht «Nachhaltiges Mobilfunknetz» zeigt, weisen 5G-Netze hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Strahlenbelastung klare Vorteile gegenüber den bisherigen Mobilfunktechnologien auf. Mit adaptiven Antennensystemen kann bei 5G die Strahlungsexposition teilweise reduziert und die Netzkapazität im Vergleich mit 4G um den Faktor zehn erhöht werden. Kürzlich angepasste rechtliche Rahmenbedingungen ermöglichen den Einsatz adaptiver Antennen. Dies führt dazu, dass für den Ausbau eines leistungsfähigen 5G-Netzes nach Schätzung der Betreiber deutlich weniger neue Antennen erforderlich sind als zunächst angenommen (7'500 statt 26'500). Auch werden die Kosten dadurch deutlich geringer ausfallen (3,2 Mrd. CHF statt 7,7 Mrd.). Der Bericht zeigt auch, dass die Anzahl der notwendigen Antennen hauptsächlich vom zu übertragenden Datenvolumen abhängt und nicht von den geltenden Strahlengrenzwerten.

Ausbau von 5G als Antwort auf steigenden Datenaustausch

Leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen haben einen hohen Stellenwert für Wirtschaft und Gesellschaft. Das Volumen der übertragenen Daten verdoppelt sich alle 12 bis 18 Monate. Deshalb ist ein rascher Ausbau der 5G-Netze in der Schweiz wichtig. Mit der Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und der Festlegung der Rahmenbedingungen zur Nutzung adaptiver Antennen im Jahr 2021 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Grundlage dazu gelegt. Zudem wurden verschiedene Begleitmassnahmen eingeleitet, welche die Ängste vor Mobilfunkstrahlung in Teilen der Bevölkerung adressieren. Zu ihnen zählen die Weiterentwicklung des Monitorings der Strahlungsexposition und die Schaffung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung.

Zusammenspiel zwischen Glasfaser- und Mobilfunknetzen

Glasfasernetze nehmen beim Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur eine zentrale Rolle ein, da jede 5G-Basisstation einen Glasfaseranschluss benötigt. Im Gegenzug erbringen Mobilfunknetze für die Erschliessung in entlegenen Gebieten mit beschränkter Festnetzversorgung einen wichtigen Beitrag an die landesweite Versorgung mit schnellem Internet. Der Ausbau der Glasfasernetze ist in der Schweiz vergleichsweise weit fortgeschritten und der Bundesrat ist gewillt, ihn weiter voranzutreiben. Als ersten konkreten Schritt in diese Richtung hat er den Ausbau der Grundversorgung mit einem zusätzlichen Angebot von 80 Mbit/s im Dezember 2021 in die Vernehmlassung gegeben. Der Bundesrat wird dem Parlament zudem im Jahr 2023 eine Hochbreitbandstrategie zur Förderung der Netzinfrastrukturen in der Schweiz unterbreiten.

Erhebliche Nachteile bei Wechsel auf Einheitsnetz

Der Bericht prüft auch die Vor- und Nachteile eines einzigen Mobilfunknetzes im Vergleich zur jetzigen Situation mit drei unabhängigen Netzbetreibern (Swisscom, Sunrise UPC und Salt). Ein Einheitsnetz erforderte zwar weniger Antennenstandorte, die durchschnittliche Strahlungsexposition der Bevölkerung würde aber nur unwesentlich verringert. Eine Abkehr vom jetzigen System würde den funktionierenden Wettbewerb in Frage stellen und könnte die Ziele des Fernmeldegesetzes, vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende und konkurrenzfähige Fernmeldedienste anzubieten, untergraben.

Postulat «Nachhaltiges Mobilfunknetz»

Der Bericht wurde unter der Leitung des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) und der Mitwirkung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) in Erfüllung des Postulats Häberli-Koller «Nachhaltiges Mobilfunknetz» erarbeitet. Das Postulat verpflichtet den Bundesrat zu prüfen, wie ein optimaler Strahlenschutz erreicht und andererseits die Einführung von 5G und zukünftiger Technologien innert vernünftiger Zeiträume sichergestellt werden kann. Auch sollen die Vor- und Nachteile eines einheitlichen Mobilfunknetzes gegenüber der heutigen Situation mit drei Anbietern dargestellt und Möglichkeiten zur Förderung der Datenübertragung mittels Glasfaser aufgezeigt werden.

(fest/pd)

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