Mobilfunkantenne darf trotz Verfahren gebaut werden

publiziert: Mittwoch, 22. Nov 2000 / 13:34 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 23. Nov 2000 / 11:26 Uhr

Zürich/Lausanne - Das Bundesgericht hat den Bau einer Mobilfunkantenne im Kanton Zürich erlaubt, obwohl das Verfahren noch hängig ist. Es entzog der von zwei Nachbarn erhobenen Beschwerde gegen den Bau der Antennenanlage deren aufschiebende Wirkung, wie der Mobilfunkbetreiber Orange am Dienstag bekannt gab.

Orange sprach in diesem Zusammenhang von einem richtungsweisenden Entscheid. Er bedeutet, dass es den Unternehmen freigestellt ist, die Anlage schon zu erstellen, während das bundesgerichtliche Verfahren noch hängig ist. Der Telekommunikationskonzern hatte laut eigenen Angaben vor Gericht geltend gemacht, dass er alle Bauvorgaben erfüllt und deshalb die Baubewilligung zu Recht erhalten habe. Zudem hatte er das öffentliche Interesse und die vom Bund mit der Konzessionserteilung übertragene Verpflichtung in Erinnerung gerufen, innert einer bestimmten Frist ein eigenes Mobilfunknetz aufzubauen.

(sda)

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