Gerichtsentscheid

Mörder erhält Schmerzensgeld vom Staat

publiziert: Donnerstag, 4. Aug 2011 / 14:01 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 4. Aug 2011 / 14:20 Uhr
Entscheid des Landgerichts Frankfurts: 3000 Euro Schmerzensgeld für einen Kindsmörder.
Entscheid des Landgerichts Frankfurts: 3000 Euro Schmerzensgeld für einen Kindsmörder.

Frankfurt/Main - Der Mörder des deutschen Bankierssohns Jakob von Metzler bekommt vom Bundesland Hessen 3000 Euro Schmerzensgeld wegen Folterdrohung in einem Polizeiverhör. Das hat das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag entschieden.

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Magnus Gäfgen hatte 10'000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert. Die Kammer wies den Rest der Klage allerdings ebenso ab wie einen Befangenheitsantrag des Anwalts.

Gäfgen begründete seine Forderungen zum einen mit psychischen Schäden, die er durch die Gewaltandrohung erlitten haben will. Zum anderen habe der Polizist ihn auch geschüttelt und geschlagen, was dieser in dem Prozess aber entschieden bestritt. Seinen Angaben zufolge blieb es bei Drohungen.

Das Opfer war schon tot

Der damalige Jurastudent hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Die Polizei hatte nach Gäfgens Festnahme mit ihrer Drohung im Verhör den Entführten noch retten wollen.

Die Polizei dachte damals, der Elfjährige sei noch am Leben, aber in höchster Gefahr. Gäfgen sollte veranlasst werden, den Aufenthaltsort des Jungen preiszugeben. In Wirklichkeit war Jakob von Metzler zu dem Zeitpunkt schon tot. Gäfgen führte die Polizei schliesslich zu der Leiche.

Er wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ausserdem stellte der Richter die besondere Schwere der Schuld fest.

 

(fkl/sda)

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