Bereits am Freitag

Mörder flüchtete schnell nach Polen

publiziert: Freitag, 20. Sep 2013 / 14:31 Uhr
Die mutmassliche Tatwaffe war ein Messer. (Symbolbild)
Die mutmassliche Tatwaffe war ein Messer. (Symbolbild)

Lausanne - Der mutmassliche Mörder der Genfer Sozialtherapeutin ist offenbar bereits am Tag nach der Bluttat nach Polen geflüchtet. Dies zeigt eine im Fluchtauto gefundene Parkbusse der polnischen Polizei, die am Freitag um 15.04 Uhr ausgestellt wurde. Auch zur Fahndung und zur mutmasslichen Tatwaffe wurden neue Details bekannt.

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Warum der Mann nach Polen flüchtete, sei derzeit unklar, sagte der Genfer Oberstaatsanwalt Olivier Jornot am Freitag vor den Medien in Genf. Die Genfer Staatsanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung wegen Freiheitsberaubung, Entführung und Mord.

Wegen dieser Vorwürfe werde auch die Auslieferung verlangt. Das Gesuch werde vom Bundesamt für Justiz (BJ) den polnischen Behörden übergeben. Die Genfer Staatsanwaltschaft lieferte dem BJ alle dafür notwendigen Elemente.

Die Dauer des Auslieferungsverfahrens werde vor allem dadurch bestimmt, ob der Inhaftierte sein Einverständnis gebe oder nicht, hielt Jornot fest. Falls er einverstanden sei, könne es in einigen Wochen zu einer Auslieferung kommen.

Tatwaffe im Rucksack gefunden

Falls er die Auslieferung anfechte, könne sich das Verfahren über Monate hinziehen. Die mutmassliche Tatwaffe - ein Messer - war bei der Verhaftung des französisch-schweizerischen Doppelbürgers in einem Rucksack gefunden worden.

Es handelt sich nach ersten Erkenntnissen um das Messer, welches der Häftling während seines begleiteten Freigangs für die Reinigung von Pferdehufen gekauft hatte. Der Genfer Oberstaatsanwalt machte keine Angaben, um was für ein Messer es sich handelt.

Die Strafuntersuchung soll auch klären, warum der wegen Vergewaltigung inhaftierte Mann und die Sozialtherapeutin allein unterwegs waren. Dafür werde die Entscheidungskette beim Amt für Strafvollzug und beim Zentrum La Pâquerette untersucht, in dem der Mann inhaftiert war.

Die Staatsanwaltschaft werde sich allerdings nicht dazu äussern, ob diese Entscheidungen angemessen waren oder nicht. Auf diese Frage werde die von der Genfer Regierung in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung antworten.

Fragen zur Alarmierung

Die Polizei wurde vom Verschwinden der beiden Personen um 14.59 Uhr informiert, nachdem die Sozialtherapeutin und der Häftling um 11 Uhr nicht zur Reittherapie erschienen waren. Warum die Polizei erst nach vier Stunden alarmiert wurde, werde untersucht, sagte Jornot.

Noch am Donnerstag konnten die beiden Mobiltelefone der Sozialtherapeutin geortet werden. Ein Signal des Privathandys ging um 14.07 Uhr aus Oberbipp BE ein, um 15.01 dann aus der Region Basel, wo sich die Spur des Flüchtigen schliesslich verlor.

Eine Suche nach der Frau in der Nähe der Reitanlage in der Nacht auf Freitag blieb erfolglos. Die Leiche der Frau wurde am Freitag um 11.19 Uhr in einer zweiten Suchaktion in einem Waldstück gefunden.

Sicherheitsdirektor: «Fragen sind legitim»

Der Genfer Sicherheitsdirektor Pierre Maudet äusserte sich am Freitag erstmals seit der Medienkonferenz vor Wochenfrist in der Presse zum Delikt. «Es stellen sich akute Fragen. Sie sind legitim», sagte der Genfer Staatsrat gegenüber den Zeitungen «Le Matin» und «Tribune de Genève».

Der Kanton Genf müsse nach der Tötung einer Sozialtherapeutin Rechenschaft ablegen. Als Sofortmassnahme verfügen die Häftlinge des Zentrums La Pâquerette nicht mehr über eine freie Benutzung des Telefons und des Internets.

Für den Sicherheitsdirektor handelt sich bei den Insassen des Zentrums in erster Linie um Inhaftierte und erst dann um Patienten, im Gegensatz zum Ansatz, der offenbar bisher vorherrschend gewesen sei. Die Sicherheit müsse wieder im Vordergrund stehen.

(bg/sda)

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Widersprüche
Heute in der Arena aufgeschnappt:

Herr Killias erklärt, nirgendwo sei die Chance, für ein Delikt in ein Gefängnis zu kommen, derart gering, wie in der Schweiz. Er möge zwar das Wort "Kuscheljustiz" nicht, aber es gehe schon in diese Richtung.

Später meint ein Herr xy von der GLP , die Rückfallquote sei nirgendwo derart niedrig, wie bei uns in der Schweiz, darum sei es falsch, unreflektiert gleich wieder Änderungen im Strafrecht zu fordern.
Er stützt seine Aussage auf die Statistik ab.


Da unterbricht ihn Herr Killias, um einzuwenden, dies müsse man vergessen. Es liesse sich nicht vergleichen. Wenn schon, müsse man schauen, wie hoch die Schwelle angesetzt sei, dass jemand ins Gefängnis komme. Man müsse dies vergessen.

Rückfrage des Herrn xy : In welchem Land ist denn die Rückfallquote tiefer?

Antwort Killias: In Amerika. Dort sei die Schwelle, für irgendein Delikt im Gefängnis zu landen, sehr tief. Deshalb seien logischerweise viel mehr Entlassene, die keine Rückfallgefahr aufweisen. Man brauche sich nur ein Land auszusuchen, das häufig Freiheitsstrafen ausspreche und schon habe man die tiefe Quote.

Klingt alles logisch. Aber:
Wenn wir also eine Kuscheljustiz hätten, dann hiesse dies, dass bei uns (zu) wenig Freiheitsstrafen ausgesprochen würden. Genau dies hat Herr Killias ja zu Anfang behauptet.
Gleichzeitig ist aber die Rückfallquote bei uns sehr niedrig. Das ist statistisch erwiesen und widerspricht der eigentlich logischen These, die er kurz darauf aufgestellt hat.
Das spricht dann allerdings klar für einen Erfolg des Strafvollzugs und seiner Massnahmen in unserem Land.

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