Muotathaler Familiendrama: Täter muss nicht in den Knast

publiziert: Freitag, 14. Aug 2009 / 11:50 Uhr / aktualisiert: Freitag, 14. Aug 2009 / 13:59 Uhr

Schwyz - Der Jugendliche, der 2008 in Muotathal seine Stiefmutter und seinen Stiefbruder erstochen hat, kommt mit einer bedingten Strafe davon. Das Jugendgericht Schwyz verurteilte ihn wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu neun Monaten bedingt.

Keine Gefängnisstrafe für den Mörder: Die Jugendstrafe wird nur bedingt verhangen. (Symbolbild)
Keine Gefängnisstrafe für den Mörder: Die Jugendstrafe wird nur bedingt verhangen. (Symbolbild)
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Das Gericht folgte damit den Anträgen des Staatsanwaltes. Ein Vollzug der Strafe sei nicht erforderlich, um den Jugendlichen von weiteren Straftaten abzuhalten, sagte Gerichtspräsident Alois Spiller bei der Urteilseröffnung. Allerdings sei die bedingte Strafe an die maximal mögliche Probezeit geknüpft worden.

Weil der Jugendliche zur Tatzeit erst im 16. Altersjahr stand, wäre eine maximale Freiheitsstrafe von zwölf Monaten möglich gewesen. Spiller wies darauf hin, dass sich der Täter schon so lange in Untersuchungshaft respektive in stationärer Behandlung befunden habe, dass er ohnehin den Freiheitsentzug nicht mehr absitzen müsste.

Ambulante Behandlung angeordnet

Das Gericht ordnete eine Unterbringung des Täters sowie eine ambulante Behandlung im Sinne der laufenden Massnahmen an. Der Jugendliche befindet sich heute in einer ausserkantonalen geschlossenen Einrichtung.

Die Richter berücksichtigten bei der Strafzumessung eine um 50 Prozent verminderte Zurechnungsfähigkeit und die schwierige Situation, in der der Junge lebte. Zudem hatte er ein reines Vorstrafenregister.

«Kaltblütige Taten»

Das Gericht wertete die geplanten Taten als kaltblütig und deshalb als Mord. Der Täter hatte in einer Aprilnacht 2008 seine Stiefmutter und seinen Stiefbruder erstochen. Zudem wollte er seinen Vater und seine Stiefschwester töten. Allerdings schaffte er es nur, den Vater zu verletzten. Das Gericht wertete die beiden nicht vollzogenen Tötungen als versuchten Mord.

Hintergrund der Tat ist, dass sich der Jugendliche von seiner Stiefmutter stark benachteiligt fühlte. Andere Personen wussten von den Absichten des Täters. So sprach das Jugendgericht einen weiteren Jugendlichen der Gehilfenschaft für schuldig. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten und wird ambulant behandelt.

(tri/sda)

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