Muslim-Streit: SVP frei gesprochen

publiziert: Donnerstag, 4. Aug 2005 / 11:32 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 4. Aug 2005 / 12:00 Uhr

Zürich - Mit ihren "Muslim-Inseraten" vom Herbst 2004 hat die SVP nicht gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein entsprechendes Strafverfahren eingestellt.

SVP-Parteipräsident Maurer wird die Einstellung des Strafverfahrens mit Handkuss nehmen.
SVP-Parteipräsident Maurer wird die Einstellung des Strafverfahrens mit Handkuss nehmen.
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Aus strafrechtlicher Sicht verstossen die Inserate nicht gegen den Antirassismus-Paragrafen, wie der zuständige Staatsanwalt Hans Maurer auf Anfrage einen Bericht des Zürcher "Tages-Anzeigers" bestätigte.

Er habe die Aussagen geprüft und sei zum Schluss gekommen: "Für eine Anklage reicht es nicht."

17 Strafanzeigen

Die SVP hatte das Inserat im letzten Herbst im Hinblick auf die Abstimmung über die erleichterten Einbürgerungen lanciert.

In grosser Schrift steht die Frage "Muslime bald in der Mehrheit?" Darunter war eine Grafik mit steil empor zeigender Kurve zum Wachstum der Anzahl Muslime in der Schweiz.

17 Personen aus der ganzen Schweiz reichten Strafanzeige ein. Die muslimische Bevölkerung werde im Inserat systematisch herabgesetzt und verleumdet - es liege klar eine Verletzung der Antirassismus-Strafnorm vor.

Muslime nicht diskreditiert

Dies ist nun nach Ansicht von Maurer nicht der Fall. "Rein strafrechtlich gesehen", wie der Staatsanwalt betont. In den Inseraten werde die muslimische Bevölkerung nicht verurteilt oder herabgesetzt, heisst es in der Einstellungverfügung. Zudem liege weder ein Aufruf zum Hass gegen alle Muslime vor, noch werde deren Minderwertigkeit behauptet.

Die moralische oder ethische Sicht sei selbstverständlich "eine ganz andere Schiene", sagte Maurer. Bei den Inseraten handle es sich nicht gerade um "der Weisheit letzten Schluss".

(bsk/sda)

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