Mutmasslicher Kannibale von Rotenburg wegen Mordes angeklagt

publiziert: Donnerstag, 17. Jul 2003 / 16:36 Uhr

Kassel - Der mutmassliche Kannibale von Rotenburg an der Fulda in Deutschland muss wegen Mordes vor Gericht. Seine Tat sei vom Wunsch geprägt gewesen, einen Menschen zu zerlegen, um ihn hinterher aufessen zu können.

Dies sagte Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung bei der Vorstellung der Anklage in Kassel. Die Tat sei zwar im Einverständnis mit dem Opfer erfolgt, dessen Todessehnsucht habe als Motiv aber keine Rolle gespielt. Daher sei die Tat als Mord und nicht als Tötung auf Verlangen zu werten.

Der mutmassliche Kannibale hatte laut Anklage im März 2001 einen 43-jährigen Mann aus Berlin vor laufender Videokamera erstochen. Später soll er ihm den Penis abgeschnitten, das Fleisch des Toten tiefgefroren und dann teilweise gegessen haben.

Vier verdächtige Gefrierbeutel lagen in der Tiefkühltruhe, Leichenspürhunde fanden weitere Leichenteile auf dem Grundstück des Täters. Laut Kriminalpolizei wurde die Tat auf vier Videokassetten aufgezeichnet. Ob diese in der kommenden Gerichtsverhandlung gezeigt werden, müsse das Gericht entscheiden, sagte Jung.

Das Opfer hatte sich freiwillig auf eine Kontaktanzeige im Internet gemeldet. Daher war spekuliert worden, ob der mutmassliche Kannibale nur wegen Tötung auf Verlangen angeklagt werden könne. Das Strafmass dafür beträgt höchstens fünf Jahre.

Insgesamt sei es dem mutmasslichen Kannibalen darum gegangen, seinen Wunsch nach Schlachtung und Verspeisung eines Menschen zu verwirklichen, sagte Jung. Es habe als Motiv keine Rolle gespielt, die Todessehnsucht des Opfers zu erfüllen. Tötung auf Verlangen scheide deshalb aus.

Nach einem psychiatrischen Gutachten sei der 41-Jährige voll schuldfähig, so der Oberstaatsanwalt. Ein Termin für die gerichtliche Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

(bsk/sda)

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