MySpace-Suizid löst Online-Identitätsdebatte aus

publiziert: Freitag, 28. Nov 2008 / 17:58 Uhr

Los Angeles - Ein Gericht in Los Angeles hat Lori Drew im MySpace-Mobbing-Fall, der ein 13-jähriges Mädchen zum Suizid führte, für schuldig befunden.

Social Communitys dienen dem Knüpfen sowie der Pflege von Kontakten.
Social Communitys dienen dem Knüpfen sowie der Pflege von Kontakten.
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Die Frau hatte gemeinsam mit ihrer Tochter und einer damals 18-jährigen Freundin ein Profil auf der Online-Plattform angelegt, um sich als Junge auszugeben und die Teenagerin Megan Meier zu demütigen.

Bei dem Prozess handelte es sich um den weltweit ersten seiner Art, der einen Fall von Cyberbullying mit Todesfolge behandelte. Das erwartet milde Urteil hat bereits im Vorfeld der Bekanntgabe des Strafmasses eine Debatte um Identitäten und Anonymität im Internet ausgelöst.

Bei Cyberbullying handelt es sich um eine Art des Mobbings, bei der etwa diffamierende Fotos oder Videos bei Web-2.0-Portalen öffentlich eingestellt werden. «In Social Communitys werden manchmal Diskussionsgruppen gegründet, die allein der Lästerei über eine bestimmte Person - sei es nun ein Mitschüler, ein Lehrer oder ein anderer Internet-Teilnehmer - dienen», erklärt Katja Knierim, Leiterin des Projekts Chats & Social Communitys von jugendschutz.net.

Geldstrafe von bis zu 300'000 Dollar

Vom schwersten Vorwurf, der Verschwörung zur Benutzung eines Computers, um emotionalen Schaden zuzufügen, wurde die 49-jährige Angeklagte freigesprochen. Andernfalls hätte der Frau ein Strafmass von bis zu 20 Jahren Haft gedroht.

Schuldig gesprochen wurde sie hingegen im Fall des Verstosses gegen die Nutzungsbedingungen von MySpace, weshalb sie mit bis zu drei Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von bis zu 300'000 Dollar rechnen muss. Die irreführende MySpace-Seite sei ausschliesslich zu dem Zweck geschaffen worden, um das Mädchen unter psychischen Druck zu setzen.

Allerdings gebe es bisher keine rechtliche Grundlage, wegen online kommunizierter Grausamkeit verurteilt zu werden. Beleidigungen gegen die Tochter der Angeklagten durch das Opfer hätten den Anlass zu der Tat gegeben.

Zu milde Urteile

Die durch den Schuldspruch ausgelöste Debatte hinterfragt einerseits das Ausmass der Strafe, die der Angeklagten droht. Diese würde vergleichsweise zu milde ausfallen, stellt man diesen Fall mit Todesfolge etwa den Urteilen gegen MySpace-Spammer oder bei Urheberrechtsverletzungen durch Musik-Piraterie gegenüber.

Andererseits wird kritisiert, inwiefern die Anonymität im Internet bzw. Pseudonyme oder beabsichtigte Falschangaben über die eigene Identität im Web als Verbrechen zu behandeln seien.

Social Communitys dienen dem Knüpfen sowie der Pflege von Kontakten, wobei sich vorwiegend Jugendliche auf die Suche nach neuen Bekanntschaften begeben. «Dabei könnten Kontakte geknüpft werden, die problematisch oder gefährlich sind oder zu RealLife-Treffen führen. Es kommt erschwerend hinzu, dass diese Communitys meist darauf angelegt sind, dass Kinder und Jugendliche persönliche Informationen etwa in Profilen, Blogs oder Foren posten, die dann von allen Nutzern der Community oder einem einzuschränkenden Kreis eingesehen werden können», warnt Knierim.

Ebenso sei es möglich, dass sich ein Täter unter der Identität des Opfers bei einem der Internet-Kommunikationsdienste anmeldet und in dessen Namen Unwahrheiten verbreitet. Beleidigungen und Bedrohungen könnten via E-Mail, Instant Messenger, Chat, Forum oder Gästebuch verschickt werden.

Nutzungsvorschriften beachten

Die Betreiber von Social Communitys weisen in ihren Nutzungsvorschriften gerne darauf hin, auch zur eigenen Sicherheit korrekte Angaben über die Nutzer-Identität zu machen. Anonymität zu verbieten oder unter Strafe zu stellen liege jedoch nicht im Interesse der Betreiber.

Schliesslich sei es gerade die Möglichkeit, anonym zu bleiben, die einen derart hohen Reiz auf die User ausübe, meinen Experten. Ohne sie hätten die publikumsstarken Portale wohl weniger Zulauf.

(smw/pte)

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