US-Gerichte uneinig

NSA-Datensammlung doch verfassungskonform?

publiziert: Freitag, 27. Dez 2013 / 21:23 Uhr / aktualisiert: Freitag, 27. Dez 2013 / 23:45 Uhr
Die NSA hat offenbar in zahlreichen Ländern Telefonate ausgespäht. (Symbolbild)
Die NSA hat offenbar in zahlreichen Ländern Telefonate ausgespäht. (Symbolbild)

New York - Das Sammeln von Telefondaten durch den Geheimdienst NSA ist einem US-Gericht zufolge rechtmässig. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Regierung die Daten für etwas anderes als zur Abwehr von Terroranschlägen genutzt habe, erklärte ein Richter am Freitag in New York.

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Das weltweit kritisierte Abhörprogramm des US-Geheimdienstes NSA entzweit die amerikanische Justiz. Ein Bundesgericht in New York erklärte das massenhafte Sammeln von Telefon-Metadaten von US-Bürgern am Freitag für rechtmässig.
Es handle sich um einen «Gegenschlag» des Staates gegen den Terrorismus, heisst es im Urteil. Erst kürzlich hatte ein Bundesgericht in Washington das Programm für mutmasslich verfassungswidrig erklärt. Die Frage dürfte vor dem obersten Gerichtshof landen.

Datenschutz «gilt nicht absolut»

Das New Yorker Gericht argumentiert, der Schutz der US-Bürger vor Überwachung sei «fundamental, aber nicht absolut». «Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Regierung gesammelte Telefon-Metadaten zu anderen Zwecken nutzt als für Ermittlungen gegen terroristische Angriffe und deren Vereitelung», meinte der Vorsitzende Richter William H. Pauley in seiner Begründung.

Allerdings kämen «unbeabsichtigte Verletzungen der Richtlinien» vor, räumte das Gericht ein.

Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union's, welche die Klage eingereicht hatte, kündigte Berufung an. «Wir sind äusserst enttäuscht von diesem Entscheid», teilte die Organisation mit. Das Urteil unterschätze die Auswirkungen des Programms auf die Privatsphäre der Bürger.

Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, die Regierung begrüsse das Urteil.

Gegenteilige Meinung

Das Urteil steht in krassem Widerspruch zum Entscheid des Washingtoner Gerichts von Mitte Dezember. Dieses Gericht hatte ausdrücklich die Behauptung der Geheimdienste zurückgewiesen, durch die Überwachung seien Terroranschläge verhindert worden. Dies sei in keinem einzigen Fall wirklich bewiesen, hiess es.

Man könne sich «keine rücksichtslosere und willkürlichere Invasion als diese Speicherung persönlicher Daten von praktisch jedem einzelnen Bürger (...) ohne vorherige richterliche Erlaubnis vorstellen».

US-Expertengremium schlägt neue Regeln vor

Eine von US-Präsident Barack Obama beauftragte Expertenkommission hatte vergangene Woche Empfehlungen zu Korrekturen des NSA-Programms gegeben. Demnach soll die NSA keine riesige Datenbank zu Telefonanrufen in den USA mehr unterhalten. Stattdessen sollten diese Informationen bei den Netzbetreibern bleiben und von der NSA nur auf Anfrage abgerufen werden können.

Für die Überwachung ausländischer Spitzenpolitiker soll es grössere Einschränkungen geben. Jede Entscheidung dazu müsse «mit grosser Sorgfalt getroffen» werden, unter Abwägung diplomatischer und wirtschaftlicher Folgen.

Angela Merkel wurde abgehört

Das NSA-Programm hatte der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden im vergangenen Sommer enthüllt. Vor allem die später bekanntgewordene Abhöraktion gegen die deutsche Kanzlerin Angela Merkel und Mitglieder der brasilianischen Regierung hatte zu einem Eklat geführt. Obama will im Januar Korrekturen des Programms bekanntgeben.

(bert/sda)

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