Schluss mit langatmigen Doppelnamen

Namensrechts-Revision bereit für Schlussabstimmung

publiziert: Mittwoch, 28. Sep 2011 / 21:44 Uhr
Das neue Namens- und Bürgerrecht steht vor der Schlussabstimmung.
Das neue Namens- und Bürgerrecht steht vor der Schlussabstimmung.

Bern - In der Schweiz soll ein neues Namens- und Bürgerrecht eingeführt werden, das dem Gebot der Gleichstellung von Mann und Frau nachkommt. Der Nationalrat ist am Mittwoch vollumfänglich den Beschlüssen des Ständerats gefolgt. Damit kann die Vorlage in die Schlussabstimmung.

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Ein Grund für die Revision ist ein Urteil aus dem Jahr 1994, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hatte, dass das Schweizer Namensrecht dem Grundsatz der Gleichstellung widerspricht.

Neu soll der Grundsatz gelten: Von der Wiege bis zur Bahre trägt jeder seinen Namen. Die Ehe wirkt sich nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht aus. Wer jedoch möchte, kann einen Familiennamen wählen.

Die Brautleute können bei der Heirat zum Beispiel erklären, dass sie entweder den Ledignamen des Mannes oder jenen der Frau als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Das gilt auch für eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen.

Eine SVP-dominierte Minderheit wollte weitgehend am geltenden Recht festhalten, insbesondere am Grundsatz, wonach der Name des Ehemannes zum Familiennamen wird.

Schluss mit langatmigen Doppelnamen

Doppelnamen wie Leutenegger Oberholzer soll es nicht mehr geben. So genannte Allianznamen mit Bindestrich hingegen, wie etwa Widmer-Schlumpf, werden auch weiterhin zugelassen sein, da sie schon heute keinen juristischen Wert haben.

Haben verheiratete Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, wird dieser auf die Kinder übertragen. Paare ohne gemeinsamen Famliliennamen müssen bei der Heirat entscheiden, welchen Namen die Kinder tragen sollen. Verheiratete Eltern können aber auch im ersten Jahr nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes verlangen, dass dieses den Ledignamen des anderen Elternteils trägt.

Die Revision vereinfacht ferner Namensänderungen nach einer Scheidung oder nach dem Tod des Partners.

Ein erster Versuch, Frauen und Männer bei der Wahl von Familiennamen gleich zu stellen, scheiterte im Jahr 2001. Den neuen Anlauf initiierte SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL).

(dyn/sda)

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