Naomi Campbells Aussage nicht verschoben

publiziert: Mittwoch, 4. Aug 2010 / 22:46 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 4. Aug 2010 / 23:41 Uhr
Naomi Campbell muss am Donnerstag aussagen. (Archivbild)
Naomi Campbell muss am Donnerstag aussagen. (Archivbild)

Den Haag - Das Sondertribunal für Sierra Leone hat einen Antrag der Anwälte des liberianischen Ex-Präsidenten Charles Taylor abgelehnt, den Termin für die Aussage des britischen Topmodels Naomi Campbell zu verschieben.

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«Der Antrag wird hiermit verworfen», hiess es in einer Entscheidung des Gerichts in Den Haag am Mittwoch. Damit steht einer Vernehmung Campbells am Donnerstag als Zeugin im Kriegsverbrecherprozess gegen Taylor nichts mehr im Wege.

Taylors Anwälte hatten die Verschiebung mit der Begründung beantragt, die Anklage habe ihnen keine schriftliche Stellungnahme des Models über die bevorstehende Aussage zukommen lassen.

Allerdings lag auch der Staatsanwaltschaft solch ein Schreiben nicht vor. Das Tribunal erklärte, die Anklage sei weder in der Lage noch verpflichtet, der Verteidigung die verlangten Dokumente zu übergeben.

Verschenkter Blutdiamant

Taylor muss sich vor dem Tribunal wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Bürgerkriegs im westafrikanischen Sierra Leone (1991-2001) verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Rebellen in dem Nachbarland Liberias mit Waffen unterstützt und von ihnen dafür sogenannte Blutdiamanten erhalten zu haben.

Einen dieser Edelsteine soll er 1997 nach einer Gala in Südafrika Naomi Campbell geschenkt haben. Taylor, der auf unschuldig plädiert hat, gibt allerdings an, niemals Blutdiamanten besessen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hofft nun, mit der Aussage von Campbell das Gegenteil beweisen zu können.

Die Anhörung des Models als Zeugin wird international mit grossem Medieninteresse verfolgt. Bilder von dem Gerichtstermin wird es jedoch keine geben: Campbell erwirkte am Dienstag bei Gericht ein Foto- und Filmverbot.

Ohne Genehmigung des Tribunals darf sie demnach weder beim Betreten noch beim Verlassen des Gerichtsgebäudes fotografiert und gefilmt werden. Dies gilt auch für ihren gesamten Aufenthalt im Gebäude.

(bert/sda)

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