Nationalbankgold für die AHV

publiziert: Donnerstag, 1. Dez 2005 / 11:42 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 1. Dez 2005 / 12:14 Uhr

Bern - Der Bundesanteil von 7 Milliarden Franken aus dem Verkauf des überschüssigen Nationalbankgoldes wird dem AHV-Ausgleichsfonds gutgeschrieben.

Die Golderlöse dürfen erst überwiesen werden, wenn die KOSA-Initiative zurückgezogen oder an der Urne abgelehnt wird.
Die Golderlöse dürfen erst überwiesen werden, wenn die KOSA-Initiative zurückgezogen oder an der Urne abgelehnt wird.
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Der Nationalrat hat dem Vorschlag der Bundesratsparteien zugestimmt. Der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative «Nationalbankgewinne für die AHV und die Kantone» des Komitees sichere AHV (KOSA) passierte mit 150 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Die 7 Milliarden dürfen erst an den AHV-Fonds ausgeschüttet werden, wenn die KOSA-Initiative zurückgezogen oder an der Urne abgelehnt wird.

Der vom Nationalrat verfasste direkte Gegenentwurf zur KOSA-Initiative, die künftigen Nationalbankgewinne zur Hälfte der AHV und den Kantonen zukommen zu lassen, wurde diskussionslos aufgegeben. Der Ständerat wollte von diesem Vorschlag nichts wissen und favorisierte eine Entlastung des AHV-Fonds von der IV-Schuld.

KOSA abgelehnt

Mit 106 zu 58 Stimmen beschloss der Nationalrat gegen den Antrag des links-grünen Lagers, die KOSA-Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Über die Initiative, welche die künftigen Nationalbankgewinne abzüglich einer Milliarde für die Kantone der AHV zuweisen will, wird voraussichtlich am 21. Mai 2006 abgestimmt.

Die Initiative sei das Vermächtnis von Bundesrat Hans Peter Tschudi, sagte KOSA-Präsident Rudolf Rechsteiner (SP/BS). Die AHV brauche mittelfristig mehr Mittel, sagte SP-Präsident Hans-Jürg Fehr. Das Sozialwerk erhielte jährlich den Gegenwert von einem halben Mehrwertsteuerprozent. Das schüfe neue Rentensicherheit.

Finanzminister Hans-Rudolf Merz empfahl mit den bürgerlichen Fraktionen, die KOSA-Initiative abzulehnen. Diese verknüpfe den währungs- und geldpolitischen Auftrag der Nationalbank mit einer sozialpolitischen Zweckbindung. Das nütze weder der AHV noch der Nationalbank.

Zurück an Ständerat

Der indirekte Gegenvorschlag geht zurück an den Ständerat. Denn die Nationalratslösung sagt nichts aus über die Zweckbindung der Mittel, die zusätzlich der AHV zufliessen werden. Der Ständerat hatte beschlossen, mit den 7 Milliarden den AHV-Fonds von der IV-Schuld zu entlasten und einen separaten IV-Fonds zu schaffen.

Wie Kommissionssprecher Hans Kaufmann (SVP/ZH) darlegte, hätten sich die Bundesratsparteien über die genaue Zweckbindung der 7 Milliarden nicht einigen können. Ob diese wirklich zur Sanierung der schwer defizitären IV beigezogen würden, bleibe offen und sei nach der Abstimmung über die KOSA-Initiative zu entscheiden.

(ht/sda)

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