Nationalrat: Keine Unverjährbarkeit für Sexualdelikte

publiziert: Donnerstag, 6. Mrz 2008 / 13:42 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 6. Mrz 2008 / 14:19 Uhr

Bern - Der Nationalrat hat die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» mit 137 zu 40 Stimmen abgelehnt. Mit 178 zu 0 Stimmen stellte er dem Begehren einen Gegenvorschlag gegenüber.

Der Gegenvorschlag erfasst sämtliche Delikte gegen Leib und Leben von unter 16-Jährigen.
Der Gegenvorschlag erfasst sämtliche Delikte gegen Leib und Leben von unter 16-Jährigen.
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Der bundesrätliche Gegenvorschlag räumt den Opfern von Straftaten gegen Kinder eine Bedenkfrist bis zur Mündigkeit ein, also bis 18. Erst dann beginnt die Verfolgungsverjährungsfrist von 15 Jahren zu laufen. Die im Kindesalter Misshandelten können demnach bis zum 33. Altersjahr die einstigen Peiniger anzeigen.

Kommt hinzu, dass der Gegenvorschlag nicht nur Delikte gegen die sexuelle Integrität von Kindern erfasst, sondern sämtliche Delikte gegen Leib und Leben von unter 16-Jährigen.

Nicht gelten soll die Regelung, wenn Täter und Opfer zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. In solchen Fällen kommt das Jugendstrafrecht zum Tragen: Klagen sind bis zum 25. Altersjahr möglich.

Bedenken überwiegen

Die Bedenken wegen der undeutlichen Begriffe «pornografische Straftaten» an Kindern «vor der Pubertät» sowie die fehlende Unterscheidung zwischen Minder- und Volljährigen überwogen im Rat.

Auch sah eine Mehrheit nicht ein, weshalb die Unverjährbarkeit von Völkermord, Kriegsverbrechen und Terror auf pädophile Akte ausgedehnt werden sollte. In dieser Logik müsste auch das schwerste Delikt - der Mord - unverjährbar sein. Mit lebenslanger Strafe geahndete Verbrechen verjähren nach 30, alle anderen nach 15 Jahren.

10-jähriges Berufsverbot

Ist jemand in einem Beruf mit Kindern wegen pädophiler Taten verurteilt, erhält er 10 Jahre Berufsverbot. Wer Lehrer oder Vereinsfunktionär werden will, muss sein Strafregister offenlegen. So will es der Nationalrat. Die Grosse Kammer gab mit 94 zu 86 Stimmen einer parlamentarischen Berufsverbots-Initiative von CVP-Präsident Christophe Darbellay Folge.

Eine Initiative von Oskar Freysinger scheiterte dagegen mit 94 zu 83 Stimmen. Freysinger wollte, dass eine Verurteilung wegen pädophiler Delikte nicht aus dem Strafregister getilgt werden kann.

(bert/sda)

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