Nationalrat bei Kalter Progression für andere Lösung als Bundesrat

publiziert: Montag, 15. Mrz 2004 / 20:46 Uhr

Bern - Der Ausgleich der kalten Progression soll noch vor der Volksabstimmung ins Steuerpaket eingebaut werden. Mit 101 zu 72 Stimmen hat der Nationalrat als erste Kammer diese Sondervorlage gutgeheissen. Er wählte aber eine andere Lösung als der Bundesrat.

Der Nationalrat wählte eine andere Lösung als der Bundesrat.
Der Nationalrat wählte eine andere Lösung als der Bundesrat.
Für den Fall, dass das Steuerpaket am 16. Mai vom Volk angenommen wird und Anfang 2005 in Kraft tritt, wollte sich der Bundesrat ermächtigen lassen, auf den neuen Tarifen und Abzügen (mit Ausnahme der Wohneigentumssteuer) auch die bis Ende 2004 aufgelaufene Teuerung von 6,5 Prozent auszugleichen. Mit Rücksicht auf den Haushalt soll der Ausgleich aber erst 2007 wirksam werden.

Auf Antrag der Kommissionsmehrheit und im Sinne der CVP entschied sich der Erstrat für eine andere Lösung. Er hielt grundsätzlich am geltenden Artikel 215 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer fest. Danach ist die kalte Progression auszugleichen, sobald die Teuerung 7 Prozent erreicht, was Ende 2005 der Fall sein wird und eine Korrektur auf 2007 erfordert.

Zu regeln war das Problem, dass mit dem Steuerpaket 2005 neue Abzüge eingeführt und alte Abzüge abgeschafft werden. Linear um 7,6 Prozent angepasst werden sollen nach seinem Modell des Nationalrates deshalb 2007 nur die Tarife. Für die Abzüge hingegen wird der Bundesrat eine Staffellösung treffen müssen.

Aus dem alten Recht übernimmt das Steuerpaket nur den Kinderabzug, der von 5600 auf 9300 Franken steigt. Hier wird zunächst auf 5600 Franken die Ende 2004 aufgelaufene Teuerung von 6,5 Prozent ausgeglichen, was den Abzug auf 9700 Franken erhöht. Dazu kommt dann die Teuerung von gut 1 Prozent bis Ende 2005. Der Kinderabzug steigt damit auf 9800 Franken. Diese kleine Korrektur gilt auch für die neu eingeführten Abzüge.

Die andern Abzüge fallen mit dem Steuerpaket weg und damit für den Ausgleich ausser Betracht. Wirksam wird die Korrektur im Steuerjahr 2007 mit Ausfällen für den Fiskus ab 2008. Die Mindereinnahmen 2008 gegenüber dem Bundesrat verringern sich um 8 auf 172 Millionen und 2009 um 50 auf 800 Millionen.

(bert/sda)

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