Nationalrat billigt EU-Solidaritätsmilliarde

publiziert: Montag, 13. Mrz 2006 / 22:27 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 14. Mrz 2006 / 00:04 Uhr

Bern - Die Gesetzesgrundlage für die «Solidaritätsmilliarde» zu Gunsten der 10 neuen EU-Mitgliedstaaten steht.

Calmy-Rey betonte, das Gesetz ermögliche die Fortsetzung der erfolgreichen Osthilfe.
Calmy-Rey betonte, das Gesetz ermögliche die Fortsetzung der erfolgreichen Osthilfe.
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Der Nationalrat hat mit 116 zu 40 Stimmen gegen die SVP das neue Osthilfegesetz gebilligt. Das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas löst einen bis 2008 befristeten Bundesbeschluss ab.

Es war ursprünglich nur als definitive Grundlage für die Unterstützung des marktwirtschaftlichen Wandels der ehemals kommunistischen und sowjetischen Staaten gedacht.

Inzwischen hat sich die Schweiz verpflichtet, in eigener Regie eine Milliarde Franken an die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU der 25 zu leisten. Diese Zusage sei der Eintrittspreis für den Abschluss der bilateralen Abkommen II gewesen, sagte Kommissionssprecher John Dupraz (FDP/GE).

Schweizer Beitrag sei ein Klacks

Mit Ausnahme der SVP waren alle Fraktionen für die Vorlage. Die Schweiz profitiere wirtschaftlich von der Ausdehnung der bilateralen Abkommen auf die neuen EU-Mitgliedstaaten, sagte Jean-Claude Rennwald (SP/JU). Verglichen mit den internen Ausgleichszahlungen der EU sei der Schweizer Beitrag ein Klacks.

Aussenministerin Micheline Calmy-Rey erklärte, das Gesetz ermögliche primär die Fortsetzung der erfolgreichen klassischen Osthilfe. Die Schweiz sei von Anfang an solidarisch mit den Transitionsstaaten gewesen.

Das Zusammenwachsen Europas bringe mehr Sicherheit, mehr Stabilität und mehr Wohlstand - auch für die Schweiz, sagte Calmy-Rey. Die Schweiz werde von der Unterstützung der zehn neuen EU- Mitgliedstaaten profitieren, denn diese stellten eine der dynamischsten Wachstumsregionen dar.

Entwicklungshilfe wird nicht gekürzt

Die Solidaritätsmilliarde werde haushaltneutral im Departement des Äusseren (EDA) und im Volkswirtschaftsdepartement (EVD) kompensiert. Allenfalls würden Einnahmen aus der Zinsbesteuerung beibezogen. Die Entwicklungshilfe für die ärmsten Länder werde nicht gekürzt, sicherte Calmy-Rey zu.

Der Bundesrat werde dem Parlament auf die Herbst- und Wintersession hin zwei Rahmenkredite vorlegen: einen für die Fortsetzung der laufenden Osthilfe und einen für die Finanzierung von bilateralen Rahmenabkommen mit den zehn neuen Partnerstaaten.

(smw/sda)

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