Im Kampf gegen Sexualdelikte

Nationalrat greift durch: Besitz harter Pornografie wird verboten

publiziert: Mittwoch, 6. Jun 2001 / 09:08 Uhr

Bern - Der Besitz harter Pornografie wird verboten. Der Nationalrat ist am Mittwoch dem Ständerat gefolgt. Auch bei der Frage der Verjährung von Sexualstraftaten folgte er der kleinen Kammer.

War bei der Verjährung ursprünglich nur eine Neuordnung bei Sexualdelikten geplant, so hat nun auch der Nationalrat dem ständerätlichen Vorschlag zugestimmt, die Verjährungsfristen ganz neu zu ordnen.

Sie betragen nun 30, 15 oder 7 Jahre und können nicht mehr unterbrochen werden. Bei Sexualdelikten gegenüber Minderjährigen beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn das Opfer die Volljährigkeit erreicht.

Bei der harten Pornografie (Handlungen mit Kindern, Tieren, Gewalt, menschlichen Ausscheidungen) wird neu auch der Besitz strafbar. Nur der Konsum bleibt straffrei. Regine Aeppli Wartmann (SP/ZH) sagte als Kommissionssprecherin, man folge damit internationalen Forderungen und Einwänden der Strafvollzugsbehörden.

Vor allem erhoffe man sich eine Rückwirkung der Verschärfung auf die Nachfrage und damit die Produktion von Kinderpornografie. Kommissionssprecher Jean-Paul Glasson sprach von einer unerlässlichen Prävention für die Kinder. Der Rat folgte seiner Kommission und dem Bundesrat in der Gesamtabstimmung mit 125 zu 0 Stimmen. Wegen kleiner Differenzen geht die Vorlage zurück an den Ständerat.

(bb/sda)

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