Nationalrat lässt «Deal» mit Staatsanwalt zu

publiziert: Mittwoch, 20. Jun 2007 / 14:46 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 20. Jun 2007 / 17:09 Uhr

Bern - Der Nationalrat hat das vereinheitlichte Strafprozessrecht mit 162 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Staatsanwalt und Angeschuldigter sollen sich mit einem «Deal» einigen können. Bei der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts hat der Nationalrat einem abgekürzten Verfahren mit 117 zu 48 zugestimmt.

Blocher verwies  beim abgekürzten Verfahren auf Effizienzgewinne und positive Erfahrungen.
Blocher verwies beim abgekürzten Verfahren auf Effizienzgewinne und positive Erfahrungen.
Vergeblich hatte eine Kommissionsminderheit vor einem «Zweiklassensystem» gewarnt, von dem insbesondere raffinierte Wirtschaftskriminelle profitierten. Wenn sich Staatsanwalt und Angeschuldigter über Sachverhalt und Strafe einigen könnten, würden rechtsstaatliche Prinzipien verletzt, sagte Anita Thanei (SP/ZH).

Beweisschwierigkeiten oder eine drohende Verjährung seien dafür keine Rechtfertigung, zumal das abgekürzte Verfahren auch für schwere Delikte mit Freiheitssrafen bis 5 Jahre zulässig sei. Vreni Hubmann (SP/ZH) sprach von einem «Fremdkörper» im Schweizer Rechtssystem.

Ziel sei die Beschleunigung des Verfahrens, sagte Luzi Stamm (SVP/AG). Er warnte aber davor, dass Delikte unter den Tisch gekehrt werden könnten, wenn sich ein Angeschuldigter in einzelnen Punkten zu einem abgekürzten Verfahren bereit erkläre.

Einiges Unbehagen

Auch Ruedi Aeschbacher (EVP/ZH) befürchtete, dass das Instrument allzu verlockend sein könnte für Richter und Staatsanwälte, die unter dem Druck der Pendenzen litten. Es bestehe sogar die Gefahr der Korruption.

Justizminister Christiph Blocher gab zu, dass mit dem neuen Verfahren «an Grundsätze gerührt» werde, verwies aber auf den Effizienzgewinn und die positiven Erfahrungen einiger Kantone. Ausserdem müsse ohnehin der Richter seine Zustimmung geben.

Obwohl auch auf bürgerlicher Seite einiges Unbehagen herrschte, wurde das abgekürzte Verfahren mit 117 zu 48 Stimmen gutgeheissen. Indem er aber die Zustimmung der Zivilklägerschaft voraussetzte, schuf der Nationalrat eine Differenz zur kleinen Kammer.

Neues Instrument Strafbefehl

Nach dem gleichen System verfuhr er beim neuen Instrument des Strafbefehls.

Einen solchen kann der Staatsanwalt erlassen, wenn er eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen, gemeinnützige Arbeit von höchstens 720 Stunden oder eine Freiheitsstrafe von maximal 6 Monaten für ausreichend hält.

Staatsanwalt statt Untersuchungsrichter

Bei der Vereinheitlichung der 29 verschiedenen Strafprozessordnungen von Bund und Kantonen war der Nationalrat ansonsten weitgehend Bundesrat und Ständerat gefolgt.

Einigkeit herrschte insbesondere über die Einführung des Staatsanwaltmodells. Dabei leitet der Staatsanwalt anstelle von Untersuchungsrichtern das Ermittlungsverfahren.

Kein Mediationsverfahren

Dem Effizienzgedanken war auch das Mediationsverfahren zum Opfer gefallen. Ein erst vor kurzem bekannt gewordener Versuch in Zürich zeige, dass dieses die Verfahren verteure und wesentlich in die Länge ziehe, sagte Justizminister Blocher.

Die Mediation, für welche die Linke vergeblich kämpfte, hätte dem Staatsanwalt die Möglichkeit gegeben, zwischen Opfer und Täter eine einvernehmliche Lösung zu fördern.

(ht/sda)

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