Konsumentenschutz

Nationalrat lehnt Widerrufsrecht im Onlinehandel ab

publiziert: Mittwoch, 17. Sep 2014 / 18:57 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 17. Sep 2014 / 22:10 Uhr
Die Befürworter eines Widerrufrechts verwiesen auf die wachsende Bedeutung des Onlinehandels.
Die Befürworter eines Widerrufrechts verwiesen auf die wachsende Bedeutung des Onlinehandels.

Bern - Der Nationalrat will Kunden, die Waren im Internet bestellen, nicht besser schützen. Eine bürgerliche Mehrheit lehnte es ab, ein allgemeines Widerrufsrecht im Onlinehandel einzuführen.

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Bei Käufen via Telefon sollen Kunden hingegen innert 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten können. Heute sieht das Schweizer Recht nur bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht vor.

Der Ständerat möchte dieses auf Telefon- und Onlinegeschäfte ausdehnen. Im Nationalrat lehnten SVP, FDP, BDP sowie ein Teil der CVP die Einführung eines Widerrufsrechts im Onlinehandel jedoch mit 95 zu 84 Stimmen ab.

Die Gefahr, dass Käufer überrumpelt würden, bestehe bei Haustür- und Telefongeschäften, nicht aber bei Internetgeschäften, begründete Giovanni Merlini (FDP/TI) die Unterscheidung. Denn im Internet werde der erste Schritt zum Abschluss eines Vertrags in aller Regel vom Konsumenten gemacht.

Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte vergeblich davor, dass sich diese «künstliche Unterscheidung» gar nicht umsetzen lasse: Telefonie und Informatik seien heute nicht mehr zu trennen.

Schweizer benachteiligt

Auch wären Schweizer damit weiterhin gegenüber EU-Bürgern benachteiligt, gab Sommaruga zu bedenken. Denn in der EU gilt seit Juni ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen.

«Wenn ein deutscher oder ein französischer Kunde bei einem Schweizer Händler online etwas bestellt, hat er ein Widerrufsrecht - ein Kunde aus der Schweiz aber nicht», legte Sommaruga dar. Diese Diskriminierung müsse aufgehoben werden. Sonst sei sie eine «implizite Aufforderung für Konsumenten, im Ausland einzukaufen».

Die Befürworter eines Widerrufrechts verwiesen auch auf die wachsende Bedeutung des Onlinehandels. Der Umsatz belaufe sich auf sechs Milliarden Franken pro Jahr. Ohne die Berücksichtigung des Internets sei die Vorlage deshalb «so archaisch, wie wenn von Telegrafen die Rede wäre», sagte Jean Christophe Schwaab (SP/VD).

Erst ab 200 Franken

Die Mehrheit des Nationalrats schenkte diesen Einwänden jedoch kein Gehör und sprach sich lediglich für ein Widerrufsrecht bei Telefongeschäften aus.

Auch sonst zog sie der Vorlage einige Zähne: So soll das Widerrufsrecht erst ab einem Preis von 200 Franken gelten. Der Ständerat hatte für eine Limite von 100 Franken plädiert.

Prisca Birrer-Heimo (SP/LU), Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz, wehrte sich vergeblich gegen die Erhöhung der Limite. Ihr Antrag wurde mit 111 zu 60 Stimmen verworfen.

Elektrogeräte dürfen nicht ausgepackt werden

Weiter fügte der Nationalrat der Vorlage eine Bestimmung hinzu, wonach das Widerrufsrecht erlischt, wenn bei Elektrogeräten die Originalverpackung entsiegelt oder das Gerät eingeschaltet worden ist. SP, Grüne und Grünliberale hatten sich wie der Bundesrat dagegen gestellt.

Elektrogeräte könnten so gar nicht getestet werden, gab Beat Flach (GLP/AG) zu bedenken. Der Nationalrat sprach sich mit 107 zu 65 jedoch für diese Bestimmung aus.

Ebenfalls vergeblich stemmte sich die Linke dagegen, dass bei Lebensmitteln kein Widerrufsrecht gelten soll. Der Nationalrat beharrte mit 112 zu 52 Stimmen auf dieser Ausnahme.

Unbestritten war im Nationalrat hingegen die Verlängerung des Widerrufsrechts: Statt 7 Tage wie heute bei den Haustürgeschäften sollen es künftig 14 Tage sein. Damit wird die Dauer an die EU angepasst.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Änderungen schliesslich mit 97 zu 72 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

(asu/sda)

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