Nationalrat sagt Ja zur Lockerung des Ärzte-Vertragszwangs

publiziert: Mittwoch, 18. Jun 2003 / 13:12 Uhr

Bern - Die Krankenkassen sollen nicht länger gezwungen sein, mit allen Ärzten in der sozialen Krankenversicherung zusammenzuarbeiten. Mit 153 zu 18 Stimmen heisst nach dem Ständerat auch der Nationalrat die Lockerung des Vertragszwangs gut.

Die Krankenkassen sind nicht mehr gezwungen, mit allen Ärzten zusammenzuarbeiten.
Die Krankenkassen sind nicht mehr gezwungen, mit allen Ärzten zusammenzuarbeiten.
Mit kleinen Retuschen übernahm die grosse Kammer das Modell des Ständerates. Danach müssen die Krankenkassen nur noch mit mindestens so vielen Ärzten abrechnen, wie es nach Ansicht der Kantone in den einzelnen Sparten braucht. In der Wahl der Vertragspartner sind sie frei.

Mit 87 zu 82 Stimmen beschloss aber auch der Nationalrat, dass Betagte und Chronischkranke ihren Arzt auf Kosten der Grundversicherung sollen behalten können, wenn dieser nicht mehr unter Vertrag steht. Durchsetzen konnte sich hier eine von Meinrado Robbiani (CVP/TI) angeführte Kommissionsminderheit mit SP und CVP.

Auch die vom Ständerat festgelegte Befristung der Verträge auf vier Jahre und die 18-monatige Kündigungsfrist wurden übernommen. Mit 118 zu 50 Stimmen hiess der Rat auf Antrag einer Kommissionsminderheit unter Thérèse Meyer (CVP/FR) allerdings eine Vertragsdauer von mindestens vier Jahren gut.

Beim Rechtsschutz hingegen ging der Nationalrat über den Ständerat hinaus. Nicht berücksichtigte Ärzte sollen nicht nur an eine Schiedskommission, sondern in letzter Instanz ans Bundesverwaltungsgericht gelangen können. Eine Vertretung der Versicherten in der Schiedskommission lehnte der Rat ab.

(fest/sda)

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