Gefängnisstrafe

Nationalrat verschärft Jugendstrafrecht

publiziert: Donnerstag, 7. Mrz 2002 / 13:02 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 7. Mrz 2002 / 16:10 Uhr

Bern - Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sollen für schwerste Straftaten zu Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren verurteilt werden können. Mit 60 zu 41 Stimmen hat der Nationalrat diese Neuerung im Jugendstrafrecht gutgeheissen.

Die Vorlage, die das Jugendstrafrecht neu in ein eigenes Gesetz fasst, wurde vom Zweitrat mit 80 zu 0 Stimmen und ohne grosse Änderungen verabschiedet.

Sie bringt unter anderem die Erhöhung des Strafmündigkeitsalters von 7 auf 10 Jahre und die Einführung eines Mediationsverfahrens. Dieses soll die Einstellung des Strafverfahrens ermöglicht, wenn sich Täter und Opfer versöhnen.

(bb/sda)

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