Nationalrat will Pendenzenberg abbauen

publiziert: Freitag, 17. Jun 2005 / 12:05 Uhr

Bern - Hunderte von Vorstössen sind im eidgenössischen Parlament derzeit hängig, und die Liste wächst.

Gemäss Parlamentsgesetz müssen Motionen vor anderen Vorstössen behandelt werden.
Gemäss Parlamentsgesetz müssen Motionen vor anderen Vorstössen behandelt werden.
Der Nationalrat will deshalb wenigstens die Motionen beschleunigt behandeln. Eine einmalige Sondersession zum Abbau hängiger Vorstösse lehnte er ab.

Josef Kunz (SVP/LU) und 139 Mitunterzeichner setzten sich mit ihrer "Motion zu den Motionen" mit 118 zu 58 Stimmen durch: Diese Vorstösse müssen künftig spätestens ein Jahr nach der schriftlichen Beantwortung durch den Bundesrat im Rat behandelt werden.

Verplichtungen

Schon die Verpflichtung gegenüber der Wählerschaft und die Materie mancher Vorstösse rechtfertitgen deren fristgerechte Behandlung, erklärte Kunz.

Die Behandlung der Vorstösse in angemessener Frist verhindere, dass Motionen abgeschrieben und dann wieder neu eingereicht werden müssten. Dadurch nehme der Aufwand für die Verwaltung ab.

Vorschlag abgelehnt

Mit 109 zu 66 abgelehnt wurde der Vorschlag von Marianne Huguenin (PdA/VD), die hängigen parlamentarischen Vorstösse in einer Sondersession abzubauen.

Laut Huguenin warten derzeit mehr als 600 vom Bundesrat beantwortete Motionen, Postulate und Interpellationen darauf, vom Nationalrat behandelt zu werden.

Motionen vor Vorstösse

Gemäss Parlamentsgesetz müssen Motionen vor anderen Vorstössen behandelt werden. Zudem muss das Büro nach zwei Jahren dem Rat Antrag stellen, ob die Frist für die Behandlung eines Vorstosses verlängert oder ob dieser abgeschrieben werden soll.

Auch das Geschäftsreglement des Nationalrates verlangt, dass parlamentarische Vorstösse an mindestens zwei halben Tagen der zweiten und dritten Sessionswoche behandelt werden müssen. In der Praxis werden jedoch oft andere Prioritäten gesetzt.

(bsk/sda)

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