Nationalrat will kein Sozialwerk für Künstler

publiziert: Dienstag, 30. Sep 2008 / 13:59 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 30. Sep 2008 / 14:17 Uhr

Bern - Der Nationalrat will zwar Kulturschaffende und Kulturorganisationen fördern, aber kein neues Sozialwerk für Künstlerinnen und Künstler schaffen. Dies hat er am Dienstag bei der Beratung des Kulturförderungsgesetzes (KFG) beschlossen.

Mit 107 zu 62 Stimmen lehnte es der Nationalrat ab, für Künstlerinnen und Künstler eine berufliche Vorsorge einzurichten.
Mit 107 zu 62 Stimmen lehnte es der Nationalrat ab, für Künstlerinnen und Künstler eine berufliche Vorsorge einzurichten.
Es gelang der grossen Kammer nicht, das KFG und das Pro-Helvetia-Gesetz durchzuberaten. Sie war mit 122 zu 52 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hatte die Opposition der SVP weggewischt, die eine «Staatskultur» befürchtet und die Kulturförderung privaten Mäzenen überlassen will.

Das Kulturförderungsgesetz setzt den 2000 in die Bundesverfassung aufgenommenen Kulturartikel um. Die Kultur soll zwar Sache der Kantone und Gemeinden bleiben. Der Bund soll aber die kulturelle Vielfalt der Schweiz stärken, das Kulturangebot fördern und die Kulturschaffenden stützen.

Kein Künstler-BVG

Der Nationalrat will kein eigentliches Kulturförderungsgesetz, sondern ein reines Organisationsgesetz. Mit 94 zu 82 Stimmen folgte er Christian Wasserfallen (FDP/BE) und Kulturminister Pascal Couchepin, darauf zu verzichten, Kunstschaffen und Nachwuchsausbildung von Bundes wegen zu fördern.

Mit 107 zu 62 Stimmen lehnte es der Nationalrat ab, mit einer Spezialbestimmung die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden zu stärken. Er verwarf Anträge, für Künstlerinnen und Künstler eine berufliche Vorsorge einzurichten.

Mit 101 zu 77 Stimmen hiess er aber einen Kompromissantrag von Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) gut. Danach soll der Bund einen vom Bundesrat festgelegten prozentualen Beitrag seiner Unterstützungsbeiträge für Kulturschaffende an eine gebundene Vorsorgeeinrichtung abzweigen.

Innovation und Volkskultur

Zu längerer Diskussion gab die Frage Anlass, welche Kultur der Bund zu fördern habe. Mit 89 zu 77 Stimmen unterstützte der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrates, dass ein Projekt wesentlich zur Innovation des Kulturschaffens oder der Kulturvermittlung beitragen soll.

Das Kriterium der Innovation sei nötig, sagte Bundesrat Couchepin. Der Bund wolle keine scholastische, sich wiederholende Kultur, die einfach vor sich «hinschnurre», sondern eine Kultur, die Neues schaffe. Couchepin unterstützte aber auch die Kommission, die ausdrücklich die «Volkskultur» fördern möchte.

Kulturrat?

Nicht berücksichtigt wird im KFG der Wunsch nach Bundesunterstützung für weit ausstrahlende Kultureinrichtungen, so genannte Leuchttürme. Doch soll der Bund bei Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung Beiträge an die Versicherungsprämien von Leihgaben leisten können.

Am Donnerstag wird noch die Einrichtung eines Schweizer Kulturrates mit 9 bis 15 Mitglieder zur Diskussion stehen, der den Bundesrat in Belangen der Kulturpolitik beraten soll. Bereinigt werden muss auch das ins KFG eingebaute Pro-Helvetia-Gesetz, das die Unabhängigkeit der Stiftung sichern soll.

(fest/sda)

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