Waffen

Nationalrat will nochmals über Waffen-Nachregistrierung entscheiden

publiziert: Dienstag, 24. Sep 2013 / 14:20 Uhr
Ob ältere Schusswaffen in der Schweiz registriert werden müssen oder nicht, bleibt offen. (Archivbild)
Ob ältere Schusswaffen in der Schweiz registriert werden müssen oder nicht, bleibt offen. (Archivbild)

Bern - Ob ältere Schusswaffen in der Schweiz registriert werden müssen oder nicht, bleibt offen. Der Nationalrat hatte am Montag eine Motion gutgeheissen, die eine Pflicht zur Nachregistrierung älterer Waffen fordert. Am Dienstag beschloss er jedoch, auf den Entscheid zurückzukommen.

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Mit einer hauchdünnen Mehrheit von 87 zu 86 Stimmen bei acht Enthaltungen hatte sich der Nationalrat am Montag für die Nachregistrierung ausgesprochen. Bei der Abstimmung fehlten einige Vertreter aus dem bürgerlichen Lager, darunter sechs der SVP und fünf der FDP.

Am Dienstag forderte Jakob Büchler (CVP/SG), Präsident des kantonalen Schützenverbandes von St. Gallen, mit einem Ordnungsantrag eine Wiederholung der Abstimmung. Er begründete dies damit, dass die vorberatende Kommission der Auffassung gewesen sei, sie könne über die einzelnen Punkte des Vorstosses nur gesamthaft befinden. Laut der Rechtsabteilung hätte sie aber über den Punkt zur Nachregistrierung separat abstimmen können.

Wiederholung bei Unzufriedenheit?

Christian van Singer (Grüne/VD) empörte der Antrag. Wenn jeder, der mit einem Resultat nicht zufrieden sei, die Wiederholung der Abstimmung verlangen würde, hätte der Rat für seine Beratungen doppelt so lange, stellte er fest.

Der Nationalrat hiess den Ordnungsantrag von Büchler aber mit 99 zu 92 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Chantal Galladé (SP/ZH) verlangte in der Folge, dass der Rat den Vorstoss an die vorberatende Kommission schicken solle statt sofort neu darüber abzustimmen. Diesen Antrag nahm der Rat mit 186 zu 10 Stimmen an.

Vorlage bereits in der Vernehmlassung

Der Nationalrat wird also erst später erneut darüber abstimmen, ob der Bundesrat beauftragt werden soll, dem Parlament eine Gesetzesänderung für die Nachregistrierung vorzulegen. Der Bundesrat hat allerdings bereits im Juni eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Daran könnte er auch bei einem Nein des Nationalrates festhalten. Ob das Parlament der Gesetzesänderung am Ende zustimmen wird, ist angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse aber ungewiss.

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates hätten die Waffenbesitzer ein Jahr Zeit, um ihre Waffen zu deklarieren. Bei den Schützenverbänden regt sich dagegen vehementer Widerstand. Die Gegner monieren, es werde ein immenser Aufwand nötig sein.

Nur neue Waffen erfasst

Heute sind in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Waffenregistern eingetragen, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Schätzungen zufolge sind es Millionen.

Die Forderung nach einer Nachregistrierung hatte der Nationalrat am Montag im Rahmen der Beratung von vier Motionen gutgeheissen, die den Schutz vor Waffengewalt verbessern sollen. Vorgesehen ist auch ein besserer Informationsaustausch zwischen Behörden der Kantone und des Bundes sowie der Armee.

Die Forderungen stammten aus dem Nationalrat. Auf Wunsch der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der Polizeikommandanten fügte der Ständerat im Juni aber die Nachregistrierungspflicht hinzu. Der Nationalrat musste deshalb nochmals darüber befinden. Gegen die Nachregistrierung stellten sich die SVP sowie Teile der FDP und der CVP.

 

(tafi/sda)

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Stellen Sie sich vor....
...was in Bern alles komplett anders laufen würde, hätten wir nur 50 der 246 Parlamentarier, die einmal in ihrem Leben stempeln gehen mussten!....
Liberal?
Die Zeiten in denen die Schweiz ein liberales Waffengesetz hatte, sind längst vorbei. Die Gesetze wurden ständig massiv verschärft. Haben Sie das nicht mitbekommen?

Sie dürften eine Schusswaffe zu der Sie berechtigt sind nur gebrauchen, wenn Sie unmittelbar an Leib und Leben gefährdet sind. Konkret heisst das, Sie müssen bereits eine 30 cm Klinge im Bauch haben oder Ihre Frau liegt nach einem Angriff schon sterbend im Bett. Wird Ihr Bargeld, Schmuck oder der Kühlschrank rausgetragen so gilt das nicht. Vergessen Sie dabei dann nicht den Täter final zu treffen. Danach sind Sie nämlich nach Schweizer Gesetz der Haupttäter. Eine Aussage gegen Aussage oder ein auf Rache sinnender eigentlicher Täter ist nicht empfehlenswert. Lernt man in jedem guten Combat Kurs. Die Schweizer Gesetze schützen primär den Verbrecher. Das ist einfach nur Fakt.

Ich hoffe Sie haben keine Waffen, denn Verleumdung, Integrität, Reputation und Unabhängigkeit rechtfertigen in keiner Weise auch nur das Berühren einer Waffe. Was Sie schreiben ist deshalb erschreckend.

Dazu kann ich Ihnen ein wahres, persönliches Erlebnis schildern. Vor 16 Jahren hatte ich eine konkrete Morddrohung gegen mich. Die betreffende Person aus der Türkei hatte einen C Ausweis und legte einem Zeugen zwei geladene 9 mm Pistolen auf den Tisch. Seine Morddrohung wiederholte er gegenüber etwa 8 Personen, inklusive meiner Frau. Trotz diesen Fakten, Morddrohungen, illegaler Waffenbesitz, etc. beschied mir die Polizei sie können Nichts unternehmen da diese Drohung nicht ausreicht. Es passierte rein gar Nichts.

Während Monaten öffneten wir zu Hause die Türe im Zweifelsfall gar nicht. Bekannte und Familien mussten vorher anrufen. Auf dem Weg zur Arbeit und bei der Arbeit trug ich von nun an ständig eine geladene Waffe bei mir. Keine dunklen Ecken, keine Routine, Auto absuchen, Schlösser kontrollieren, Fenster geschlossen, ständige Alarmbereitschaft, etc. etc. Was das für ein Leben ist kann man nicht erklären. Meine Familie lebte in ständiger Angst und wenn uns die Polizei nicht schützen wollte, mussten wir das selber tun.

Sehr viel später hörte ich, dass der "Täter" für einige Monate in einer psychiatrischen Anstalt gebracht wurde. Das also Andere oder ich nicht erschossen wurden, ist göttliche Fügung. Sicher nicht Verdienst der Schweizer Polizei.

Ich glaube so ein Fall würde heute wirklich nicht mehr passieren. Aber damals konnte ich es selber nicht glauben und war verzweifelt.
Ja und?
Empörung ist wertfrei. Sie kann berechtigt oder unberechtigt sein. Ich masse mir nicht an dies zu beurteilen : ) Ich meinte jedoch die allgemeine Empörung der Gesellschaft, nicht Einzelschicksale von Grünen.

Wenn mit falscher Info oder unter falscher Voraussetzung abgestimmt wurde, dann muss m.E. wiederholt werden. Unabhängig von Partei und Traktandum.

Übrigens, wenn schon so viel zum Schutz der unterbezahlten Bankster im Vergleich zu malochenden Bauarbeitern getan wird, warum müssen Parlamentarier nicht Stempeln?
Registrierung...
von Schusswaffen hin oder her! Massgeblich ist, dass der Besitz und Erwerb von Schusswaffen in der CH liberal gestaltet ist, ansonsten man selber und die bedrohte Familie widerwärtigen schwer kriminellen Drohungs- und Gewaltstraftätern gänzlich schutzlos ausgeliefert wäre. Ferner ist auch das Notwehrrecht eine wichtige und starke Stütze für Personen die Opfer schwer krimineller widerlicher Verleumdungs-Drohungs- und Gewaltstraftäter wurden. Das liberale Waffenrecht ermöglicht es Straftatenopfer ihre Integrität, Reputation und Unabhängigkeit vor hässlichen Straftätern zu schützen.
Empörung - die neue Schweizer Polit-Mode
"Christian van Singer (Grüne/VD) empörte der Antrag. Wenn jeder, der mit einem Resultat nicht zufrieden sei, die Wiederholung der Abstimmung verlangen würde, hätte der Rat für seine Beratungen doppelt so lange, stellte er fest."

Midas! HIER haben Sie ihn, den herbeigewünschten "Empörten";-)
Allerdings empört er sich völlig zu Unrecht, denn der Ordnungsantrag ist absolut berechtigt - die Kommission hat unter falschen Voraussetzungen abstimmen müssen.
Nebenbei gesagt; auch wenn dem nicht so gewesen WÄRE, wäre die Begründung für eine Ablehnung des Antrags ziemlich einfältig. Man dürfte eigentlich erwarten, dass derart folgenschwere Abstimmungen mit etwas mehr Selbstverantwortung angegangen würden, als mit der Einstellung dieses Grünen: "wir haben keine Zeit"
Und das ausgerechnet von einem Nationalrat, der in dieser Eigenschaft als privilegiert gilt, denn der Rat darf sich dafür soviel Zeit nehmen, wie er braucht.
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