SGK-Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) zeigte sich vor den Medien
«etwas geknickt»: Trotz zwei weiteren Sitzungstagen in der nächsten
Woche werde die KVG-Vorlage für diese Session nicht reif. Das
Problem des Kontrahierungszwangs und das Sozialziel für die
Prämienverbilligung seien noch gar nicht zur Sprache gekommen.
Fest steht hingegen, wie in den nächsten Jahren die Spitäler zu
finanzieren sind. Kantone und Krankenkassen bezahlen die Leistungen
der Grundversicherung aller Spitäler je zur Hälfte, wobei neu auch
die Investitionskosten anrechenbar sind. Kantonsbeiträge gibt es auch für Patienten mit einer Zusatzversicherung.
Mittelfristig strebt das Parlament eine monistische
Spitalfinanzierung an, bei der die Kassen als einzige Kostenträger
wirken und von den Kantonen Zuschüsse erhalten. Nach dem Beschluss
des Ständerates soll der Bundesrat diesen Systemwechsel innert fünf
Jahren nach dem Inkrafttreten der KVG-Revision beantragen.
Die Nationalratskommission will das Tempo verschärfen. Mit 10 zu 9
Stimmen bei 3 Enthaltungen setzte sie die Frist für die
bundesrätliche Botschaft auf Juni 2005 fest. Die Linke bekämpfte
den Systemwechsel grundsätzlich, unterlag aber mit 14 zu 8 Stimmen.
Zu reden geben dürfte auch das Sozialziel, mit dem der Ständerat
die Prämienlast der Haushalte auf 8 Prozent des Einkommens begrenzt
hat. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat ein flexibleres und
billigeres Regime vorgeschlagen, welches das Sozialziel je nach
Einkommen unterschiedlich ansetzt.
(ms/sda)