Differenz beim Chemikaliengesetz

Nationalratskommission für abgeschwächten Wohngiftartikel

publiziert: Freitag, 8. Sep 2000 / 14:27 Uhr

Bern - Der Bund soll die Verwendung von Giften in Wohnräumen zwar nicht regeln, darüber aber informieren und Empfehlungen abgeben können. Diesen Kompromiss schlägt die Nationalratskommission beim Wohngiftartikel im Chemikaliengesetz vor.

Der Bundesrat sah zwingende Bestimmungen vor, um die Bevölkerung vor giftigen Stoffen in Wohnräumen zu schützen. Der Ständerat kippte diesen Wohngiftartikel aus dem Gesetz, weil die Materie anderweitig schon geregelt sei und die EU noch keine vergleichbaren Bestimmungen kenne.

Die Nationalratskommission beschloss nun ebenfalls Streichung, gleichzeitig aber einen Ersatzartikel. Danach soll der Bund über Wohngifte informieren und Empfehlungen zur Begrenzung oder Verminderung gesundheitsgefährdender Expositionen sowie zur Verbesserung der Innenraumluft abgeben können.

Diese Lösung, die laut Kommissionspräsidentin Rosmarie Dormann (CVP/LU) die Basis für weitere Forschungen schafft, passierte mit 14 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung. Eine Kommissionsminderheit wird sich im Plenum für die Streichung einsetzen, eine andere für den Antrag des Bundesrates. Die Nationalratskommission ist für einen abgeschwächten Wohngiftartikel.

(sda)

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