Keine Diskriminierung
Nationalratskommission steht hinter Homo-Ehe
publiziert: Freitag, 20. Feb 2015 / 17:46 Uhr

Bern - Auch homosexuelle Paare sollen heiraten dürfen. Dies möchte die Rechtskommission des Nationalrates (RK). Sie hat sich für eine parlamentarische Initiative ausgesprochen, die eine Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe verlangt.
Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gab die Kommission der Initiative «Ehe für alle» der Grünliberalen Fraktion Folge, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Initiative fordert, dass alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare geöffnet werden, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung.
Auch gleichgeschlechtliche Paare sollen also heiraten können, und heterosexuelle Paare sollen eine eingetragene Partnerschaft eingehen können. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, kann die Nationalratskommission einen Erlassentwurf ausarbeiten, über den dann das Parlament befinden würde. Weil es um eine Verfassungsänderung geht, hätte das Volk das letzte Wort.
Gleicher Grundrechtsschutz
Nach dem Willen der Grünliberalen Fraktion soll in den Artikeln 14 und 38 der Bundesverfassung der Begriff der Lebensgemeinschaft verankert werden. Dies sei notwendig, weil andere Lebensgemeinschaften wie die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat den gleichen Grundrechtsschutz verdienten wie die Ehe, heisst es in der Begründung zur Initiative.
Nicht unter den Begriff der Lebensgemeinschaft fiele ein blosses Zusammenleben mehrerer Personen etwa in einer Wohngemeinschaft. Die Bestimmung verpflichte den Gesetzgeber auch nicht, homosexuellen Paaren die Adoption zu ermöglichen, heisst es in der Begründung der parlamentarischen Initiative.
«Ehe zweiter Klasse» nicht zeitgemäss
Die Grünliberale Fraktion hält weiter fest, Menschen heirateten unter anderem, weil sie ihre Lebensgemeinschaft auf eine dauerhafte Basis stellen wollten, sich gegenseitig finanziell absichern und gegenüber der Gesellschaft ihre Verbundenheit ausdrücken möchten. Einem Teil der Gesellschaft in der Schweiz würden diese Rechte jedoch verweigert, ihnen stehe eine «Ehe zweiter Klasse» in Form der eingetragenen Partnerschaft zur Verfügung.
Diese «Deklassierung aufgrund biologischer Unterschiede» sei mit einem liberalen Gesellschaftsbild und einem modernen Rechtsstaat unvereinbar, finden die Grünliberalen. Deshalb hätten weltweit über ein Dutzend Länder die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert. Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften werde damit nicht vorgeschrieben, wer bei ihnen «vor den Altar» treten dürfe. Das bestimmen diese weiterhin selber.
Nein zur Gleichstellung aller Lebensgemeinschaften
Abgelehnt hat die Nationalratskommission eine parlamentarische Initiative, welche die Gleichstellung aller Lebensgemeinschaften verlangt. Der Entscheid fiel ebenfalls mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Mehrheit erachtet es als problematisch, das Konkubinat der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft in allen Bereichen des öffentlichen Rechts gleichzustellen. Sie weist darauf hin, dass das Eingehen einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft auf einem Akt des Willens beruhe. Der Wille für gewisse rechtliche Folgen sei beim Konkubinat hingegen schwer nachzuweisen oder in gewissen Fällen gerade nicht gegeben.
Das Ziel dieser parlamentarischen Initiative ist es, für Konkubinatspaare Ungleichbehandlungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu verhindern, etwa bei der AHV-Ehegattenrente.Ehe zweiter Klasse
Auch gleichgeschlechtliche Paare sollen also heiraten können, und heterosexuelle Paare sollen eine eingetragene Partnerschaft eingehen können. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, kann die Nationalratskommission einen Erlassentwurf ausarbeiten, über den dann das Parlament befinden würde. Weil es um eine Verfassungsänderung geht, hätte das Volk das letzte Wort.
Gleicher Grundrechtsschutz
Nach dem Willen der Grünliberalen Fraktion soll in den Artikeln 14 und 38 der Bundesverfassung der Begriff der Lebensgemeinschaft verankert werden. Dies sei notwendig, weil andere Lebensgemeinschaften wie die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat den gleichen Grundrechtsschutz verdienten wie die Ehe, heisst es in der Begründung zur Initiative.
Nicht unter den Begriff der Lebensgemeinschaft fiele ein blosses Zusammenleben mehrerer Personen etwa in einer Wohngemeinschaft. Die Bestimmung verpflichte den Gesetzgeber auch nicht, homosexuellen Paaren die Adoption zu ermöglichen, heisst es in der Begründung der parlamentarischen Initiative.
«Ehe zweiter Klasse» nicht zeitgemäss
Die Grünliberale Fraktion hält weiter fest, Menschen heirateten unter anderem, weil sie ihre Lebensgemeinschaft auf eine dauerhafte Basis stellen wollten, sich gegenseitig finanziell absichern und gegenüber der Gesellschaft ihre Verbundenheit ausdrücken möchten. Einem Teil der Gesellschaft in der Schweiz würden diese Rechte jedoch verweigert, ihnen stehe eine «Ehe zweiter Klasse» in Form der eingetragenen Partnerschaft zur Verfügung.
Diese «Deklassierung aufgrund biologischer Unterschiede» sei mit einem liberalen Gesellschaftsbild und einem modernen Rechtsstaat unvereinbar, finden die Grünliberalen. Deshalb hätten weltweit über ein Dutzend Länder die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert. Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften werde damit nicht vorgeschrieben, wer bei ihnen «vor den Altar» treten dürfe. Das bestimmen diese weiterhin selber.
Nein zur Gleichstellung aller Lebensgemeinschaften
Abgelehnt hat die Nationalratskommission eine parlamentarische Initiative, welche die Gleichstellung aller Lebensgemeinschaften verlangt. Der Entscheid fiel ebenfalls mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Mehrheit erachtet es als problematisch, das Konkubinat der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft in allen Bereichen des öffentlichen Rechts gleichzustellen. Sie weist darauf hin, dass das Eingehen einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft auf einem Akt des Willens beruhe. Der Wille für gewisse rechtliche Folgen sei beim Konkubinat hingegen schwer nachzuweisen oder in gewissen Fällen gerade nicht gegeben.
Das Ziel dieser parlamentarischen Initiative ist es, für Konkubinatspaare Ungleichbehandlungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu verhindern, etwa bei der AHV-Ehegattenrente.Ehe zweiter Klasse
(bert/sda)
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