Kommission für «Too big to fail»-Vorlage

Nationalratskommission stimmt «Too big to fail»-Vorlage zu

Foto: EQ Images Die Vorlage könnte in der Herbstsession unter Dach bebracht werden.

Bern - Das Parlament könnte die «Too big to fail»-Vorlage, die strengere Regeln für Grossbanken vorsieht, in der Herbstsession unter Dach bringen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) ist dem Ständerat gefolgt und hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Kommission empfiehlt dem Nationalrat mit 18 zu 6 Stimmen, die Gesetzesrevision anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstagabend mitteilten. In den meisten Punkten folgte die WAK dem Ständerat, der die Vorlage des Bundesrates ohne grosse Änderungen angenommen hatte.

Mit der Gesetzesrevision soll das Risiko vermindert werden, dass Grossbanken in Schieflage geraten und die gesamte Volkswirtschaft gefährden. Die Banken sollen künftig strengere Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital und Organisation erfüllen.

Vollzugsregeln vors Parlament

Die Nationalratskommission ist auch über die Entwürfe für die Verordnungen zum Gesetz informiert worden. Sie wünscht, dass die Vollzugsregeln den betroffenen Kreisen und am Ende dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit 17 zu 8 Stimmen schlägt sie vor, dies im Gesetz zu verankern. Bedeutende Punkte seien auf Verordnungsstufe geregelt, begründet die Kommission den Entscheid.

Geändert hat die Kommission ferner eine Formulierung zu den Erleichterungen bei den Eigenmittelanforderungen, welche die FINMA gewähren kann, soweit die Bank ihre Sanier- und Liquidierbarkeit über die Anforderungen hinaus verbessert. Die Kommission möchte verankern, dass die FINMA den Rabatt vollständig gewährt, wenn die Bank die systemrelevanten Funktionen weiterführt.

Kleinere Änderungen

Die Kommission möchte ferner darauf verzichten, eine Bestimmung zu den Eigenmittelanforderungen auf Gruppen- und Einzelinstitutsstufe ins Gesetz zu schreiben. Sie möchte dies auf Verordnungsstufe regeln.

Diverse andere Änderungen hat die WAK dagegen abgelehnt. So will sie nicht, dass systemrelevante Banken sich entweder in einer Holdingstruktur oder in einem Trennbankensystem organisieren müssen. Sie zieht die Version des Ständerates und des Bundesrates vor, wonach Banken über eine Notfallplanung verfügen müssen, welche die Weiterführung ihrer systemrelevanten Funktionen gewährleistet.

 

(/sda)

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