Nef gegen Offenlegung der Einstellungsverfügung

publiziert: Dienstag, 20. Jan 2009 / 12:43 Uhr

Zürich - Ex-Armeechef Roland Nef will nicht, dass die Einstellungsverfügung seines Nötigungs-Verfahrens publik gemacht wird. Er hat bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft Rekurs gegen die für Mitte Januar geplante Offenlegung eingereicht.

Roland Nef will nicht, dass die Einstellungsverfügung seines Nötigungs-Verfahrens veröffentlicht wird.
Roland Nef will nicht, dass die Einstellungsverfügung seines Nötigungs-Verfahrens veröffentlicht wird.
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Nefs Anwalt, Bernhard Rüdy, bestätigte eine entsprechende Meldung der NZZ. Nef wolle vermeiden, dass die Geschichte erneut mit allen Details aufgewärmt werde. «Es geht hier um Persönlichkeitsschutz», sagte Rüdy auf Anfrage.

Mehrere Medien hatten bei der Zürcher Staatsanwaltschaft ein Gesuch um Einsicht gestellt. Staatsanwalt Hans Maurer willigte im Dezember 2008 ein und kündigte an, die Einstellungsverfügung Mitte Januar publik zu machen.

Abgewiesen

Nur den Namen der Ex-Freundin sowie einige nur sie betreffende Passagen werde er streichen. Den Rekurs von Roland Nef und dessen Ex-Freundin gegen die Publikation wies die Staatsanwaltschaft ab, weshalb sich Nef nun an die Oberstaatsanwaltschaft wendet.

Der am vergangenen Freitag eingereichte Rekurs hat laut Rüdy aufschiebende Wirkung. Wann mit einem Entscheid der Oberstaatsanwaltschaft gerechnet werden kann, ist unklar.

(sl/sda)

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