Bundesgericht wies Beschwerde gegen neues Polizeireglement ab

Neuenburger Nachtleben wird kürzer

publiziert: Freitag, 4. Aug 2000 / 12:23 Uhr

Lausanne - Nachtklubs und Diskotheken in der Stadt Neuenburg müssen unter der Woche neu um 02.00 Uhr morgens schliessen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das neue kommunale Polizeireglement abgewiesen.

Besitzer entsprechender Etablissements hatten sich mit ihrer Beschwerde gegen den Entscheid des Neuenburger Stadtrats gewehrt, die Schliessungszeiten von Nachtklubs und Diskotheken unter der Woche von 04.00 Uhr auf 02.00 Uhr zu verlegen.
Mit der Massnahme sollten die Anwohner entlastet werden, die sich über den nächtlichen Lärm in der Innenstadt beklagt hatten. Von Freitag bis Sonntag kann auch weiterhin bis um 04.00 Uhr gefeiert und getanzt werden. Die Begründung des höchstrichterlichen Entscheides liegt noch nicht vor.
Im vergangenen März hatte es das Bundesgericht bereits abgelehnt, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Die neue Regelung konnte deshalb am 1. Juli 2000 in Kraft treten.
Wie Antoine Grandjean, städtischer Polizeidirektor, gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte, wurde den Inhabern eine Frist von einigen Tagen eingeräumt, um sich der neuen Regelung anzupassen.

(klei/sda)

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