Urteil bestätigt - mildere Strafe:

Neuenburger Polizist erschiesst verdächtigen Mann

publiziert: Dienstag, 9. Mai 2000 / 17:37 Uhr

Neuenburg - Das Neuenburger Polizeigericht hat am Dienstag den Schuldspruch gegen einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung eines mutmasslichen Einbrechers bestätigt. Das Gericht verminderte die Strafe aber auf zehn Tage Gefängnis bedingt.

Im vergangenen November hatte der Polizist gegen einen Strafbefehl über 25 Tage Gefängnis bedingt appelliert. Das Polizeigericht reduzierte nun diese Strafe, hielt aber an der Übernahme der Gerichtskosten von 10 000 Franken fest.
Der Verteidiger des Polizisten hatte auf Freispruch plädiert. Das Gericht wollte von einer gänzlichen Entlastung des Beamten nichts wissen, auch wenn der tödliche Schuss unbeabsichtigt abgefeuert wurde. Der Polizist sei nicht in einem solchen Ausmass bedroht gewesen, dass er die Waffe ziehen musste, hielt das Gericht fest.

Schuss fiel bei Handgemenge
Der Zwischenfall ereignete sich am 12. Februar 1999 in Marin NE. Der Mann war von einer Polizeipatrouille bei einer Bushaltestelle als möglicherweise gesuchter Einbrecher erkannt und kontrolliert worden. Dabei spritzte er dem Beamten mit einem Spray Tränengas ins Gesicht.
Es kam zu einem Handgemenge, dabei zog der Polizist seine Waffe. Nachdem der Beamte «Keine Bewegung!» gerufen hatte, fiel ein Schuss, der den 26-jährigen Jugoslawen tödlich in der Brust verletzte.
Vor Gericht gab der Beamte an, der Schuss hätte sich selbst gelöst, er habe nicht die Absicht gehabt, abzudrücken. Er erklärte dem Gericht weiter, das gewalttägige und überraschende Verhalten des Mannes habe den fatalen Zwischenfall provoziert.

(sda)

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