Förderung der Eigenverantwortung und Autonomie

Neuer Finanzausgleich für Luzern

publiziert: Mittwoch, 17. Jan 2001 / 12:24 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 17. Jan 2001 / 16:27 Uhr

Luzern - Luzern will bis 2003 den Finanzausgleich neu regeln. Neben einem gerechteren Ausgleich zwischen finanzstarken und -schwachen Gemeinden sollen Autonomie und Eigenverantwortung gestärkt und die Steuerunterschiede verringert werden.

Die Regierung hat am Mittwoch den Bericht zum neuen Finanzausgleich vorgestellt. Das heutige System, so Finanzdirektor Kurt Meyer, sei überholt. Es sei schlecht steuerbar, zu wenig transparent und vertrage sich schlecht mit einem partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden.

Mit dem neuen Modell will man die finanzielle Eigenständigkeit der Gemeinden fördern. Weiter soll ein Ausgleich zwischen reichen und schwachen Gemeinden und Regionen stattfinden. Ausgeglichen wird auf zwei Ebenen. Einerseits werden die Einnahmen, anderseits die Ausgaben (Lasten) ausgeglichen. Beim Lastenausgleich lassen sich zwei Schwerpunkte ausmachen: topographische und soziodemographische (Zentrumslasten).

Die Einnahmen werden mit einem Disparitätenabbau und einer Mindestausstattung ausgeglichen. Im ersten Fall (20 Mio. Franken) zahlen finanzstarke direkt an finanzschwache Gemeinden. Die Mindestausstattung für finanzschwache Gemeinden (40 Mio. Franken) wird vom Kanton finanziert. Für den Ausgleich der Ausgaben steht der Struktur- oder Lastenausgleich zur Verfügung. Dafür setzt der Kanton jährlich rund 36 Mio. Franken ein.

Neben diesem Ausgleich will der Kanton 62,5 Millionen Franken zum Schuldenabbau der hochverschuldeten Gemeinden bereit stellen. Abgesehen von diesem Beitrag ist der neue Finanzausgleich im wesentlichen kostenneutral. Der Bericht zum neuen Finanzausgleich geht vorerst in die Vernehmlassung. Im Herbst soll er dem Grossen Rat unterbreitet werden. Die Volksabstimmung ist für Juni 2001 vorgesehen, so dass die Neuregelung auf Anfang 2003 in Kraft treten könnte.

(sda)

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