Neuauflage vor Bundesstrafgericht

Neuer Zigaretten-Prozess startet in Bellinzona

publiziert: Freitag, 13. Jan 2012 / 09:07 Uhr
Eine Bande soll 215 Mio. Stangen Zigaretten nach Italien geschmuggelt haben.
Eine Bande soll 215 Mio. Stangen Zigaretten nach Italien geschmuggelt haben.

Bellinzona - Heute beginnt vor dem Bundesstrafgericht der neue Prozess zur Zigarettenschmuggel-Affäre. Das Bundesgericht hatte das erste Urteil aus Bellinzona zerfetzt und eine Neubeurteilung der beiden Schuld- sowie der sieben Freisprüche verlangt.

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Eine internationale Bande soll zwischen 1996 und 2000 215 Millionen Stangen Zigaretten via Montenegro nach Italien geschmuggelt haben. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft (BA) sollen die neapolitanische Camorra und die apulische Sacra Corona Unita den Transport ab Lager und den Verkauf der Zigaretten kontrolliert haben.

Riesige Deliktsumme

Kuriere hätten das eingenommene Bargeld dann in die Schweiz gebracht. Die BA geht von einer Deliktsumme von über einer Milliarde Franken aus. Der Fall gilt als bisher grösste Affäre im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität in der Schweiz.

Im Juli 2009 endete der erste Prozess vor Bundesstrafgericht mit einer Überraschung: Nur zwei der neun Angeklagten wurden wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation schuldig gesprochen und zu teilbedingten oder bedingten Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten respektive zwei Jahren verurteilt.

Vorwürfe nur pauschal geprüft

Die übrigen Angeschuldigten wurden freigesprochen. Im vergangenen März hiess das Bundesgericht sowohl die Beschwerde der BA als auch diejenigen der beiden Verurteilten gut und schickte den Fall zur Neubeurteilung zurück ans Bundesstrafgericht.

Die Neuauflage des Prozesses beginnt mit einer vorgezogenen Zeugeneinvernahme. Die eigentliche Verhandlung findet dann nächste Woche statt. Vorgeworfen wird den Beschuldigten die Beteiligung an einer kriminellen Organisation oder deren Unterstützung sowie qualifizierte Geldwäscherei.

Willkürliche Beweiswürdigung

Das Urteil wird am 21. März eröffnet werden. In seinem Urteil war das Bundesgericht zum Schluss gekommen, dass sich die Vorinstanz mit den von der BA erhobenen Vorwürfen nur in allgemeiner und pauschaler Weise befasst und nicht für jeden Angeschuldigten einzeln analysiert habe, ob der behauptete Sachverhalt zutreffe.

(nat/sda)

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