Neuerungen bei der Integration und der Begrenzung der Zahl von Ausländern

publiziert: Donnerstag, 2. Okt 2003 / 19:17 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 2. Okt 2003 / 20:28 Uhr

Der Thurgauer Regierungsrat sagt Ja zu Neuerungen bei der Integration von Ausländerinnen und Ausländern sowie bei der Begrenzung der Zahl von Ausländern. Das schreibt er in der Vernehmlassung zu Handen des Bundes.

Der Thurgauer Regierungsrat erachtet es als richtig, dass Asylsuchende von Integrationsleistungen ausgeschlossen sind.
Der Thurgauer Regierungsrat erachtet es als richtig, dass Asylsuchende von Integrationsleistungen ausgeschlossen sind.
Die verstärkte Integration von Ausländerinnen und Ausländern gehört zu den Zielen des Bundesrates für die Legislaturplanung 1999-2003.

Die Integrationsverordnung legt die Integrationsziele fest, regelt die Aufgaben und Organisation der Eidgenössischen Ausländerkommission sowie die Gewährung von Finanzhilfen für Integrationsprojekte.

Die aktivere Rolle des Bundes, der Kantone und vieler Gemeinden und neu geschaffene Strukturen verlangen nun nach einer Revision der Integrationsverordnung im Bereich der Koordination und der Gewährung von Finanzhilfen sowie nach einer ausdrücklichen Formulierung des Beitrags der Ausländerinnen und Ausländer zur Integration.

Zu den Neuerungen der Integrationsverordnung merkt der Regierungsrat an, dass er es für richtig erachtet, dass Asylsuchende weiterhin von Integrationsleistungen ausgeschlossen bleiben sollen.

Dies entspreche dem Grundgedanken, wonach im Asylbereich mittel- oder längerfristig die Rückkehr der Asylsuchenden in ihr Heimatland vorzubereiten sei. Den Einbezug von vorläufig aufgenommenen Personen empfindet der Regierungsrat als grundsätzlich richtig.

Die bessere sprachliche und gesellschaftliche Assimilierung dieser Gruppe bildet seiner Meinung nach einen weiteren Mosaikstein zum Abbau von Spannungen. Vor allem der Erwerb der Landessprachen sei für die Schule von grosser Bedeutung. Zu achten sei allerdings auch bei dieser Gruppe darauf, dass die Integration nicht die Rückkehrbereitschaft und -fähigkeit aushöhlt.

Zur Finanzierung der Integrationsmassnahmen schreibt der Regierungsrat, dass im entsprechenden Gesetz oder in der Verordnung für die Beteiligung des Bundes anstelle einer «Kann-» eine «Muss-Bestimmung» eingeführt werden müsse. Nur so könne vermieden werden, dass letztlich die Kantone die Kosten für die Integration zu einem grossen Teil selber zu tragen hätten.

Die Verordnung zur Begrenzung der Zahl von Ausländerinnen und Ausländern soll mit einer Bestimmung ergänzt werden, welche für den Familiennachzug grundsätzlich eine Frist von fünf Jahren vorsieht. Dieser Vorschlag wird vom Regierungsrat begrüsst.

Beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung zeigt sich, dass Kinder, die erst kurz vor der Volljährigkeit nachgezogen werden, nur sehr schwer in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Fehlende Sprachkenntnisse verunmöglichen zu spät in die Schweiz geholten Jugendlichen oftmals, eine Lehre zu absolvieren. Als Hilfsarbeiter sind sie in der Folge bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten meistens als erste von Entlassungen betroffen.

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