Neues Baugesetz: Schnellere Verfahren

publiziert: Mittwoch, 1. Okt 2003 / 09:37 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 1. Okt 2003 / 09:59 Uhr

Herisau - Am 19. Oktober entscheiden die Ausserrhoder Stimmenden über ein neues Baugesetz: Es bringt klarere Regelungen und schnellere Baubewilligungsverfahren. Das Parlament hat das Behördenreferendum beschlossen: Deshalb kommt das Gesetz vors Volk.

Bauanträge können in Zukunft schneller bearbeitet werden.
Bauanträge können in Zukunft schneller bearbeitet werden.
Das revidierte Baugesetz bringt vor allem eine Straffung und Beschleunigung der Verfahren, aktualisierte Planungsgrundsätze und eine liberalere Baubewilligungspflicht.

Im Kantonsrat waren vor allem die Planungsgrundsätze umstritten, in denen es unter anderem heisst, die natürlichen Lebensgrundlagen müssten bewahrt und aufgewertet werden. Zweiter Knackpunkt waren die Intensivlandwirtschaftszonen, in denen Tierfabriken möglich sind.

In den Speziallandwirtschaftszonen sind Bauten und Anlagen möglich, die über eine innere Aufstockung hinausgehen und "überwiegend oder ausschliesslich bodenunabhängig produzieren". Neu sind auch Weiler-, Deponie- und Abbauzonen. Das Gesetz regelt erstmals das Verfahren zur öffentlich-rechtlichen Landumlegung.

Zur Förderung von Überbauungen muss neu eingezontes Bauland künftig innert zehn Jahren überbaut werden. Wird es innert dieser Frist nicht wenigstens erschlossen, wird es zwangsweise wieder ausgezont. Damit wird die Baulandhortung bekämpft.

(fest/sda)

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