Neues Binnenmarktgesetz - Kantone skeptisch

publiziert: Freitag, 25. Jun 2004 / 07:58 Uhr

Bern - Die Revision des Binnenmarktgesetzes löst bei einigen Kantonen Bedenken aus. Kritisiert wird insbesondere die geplante Stärkung der Aufsichtsfunktion der Wettbewerbskommission (Weko). Grundsätzlich zufrieden sind die Regierungsparteien.

Die Weko wird durch die Revision mehr Einfluss haben: Walter Stoffel, Präsident der Weko.
Die Weko wird durch die Revision mehr Einfluss haben: Walter Stoffel, Präsident der Weko.
Das Binnenmarktgesetz von 1995 hat nach Ansicht des Bundesrats seinen Zweck nicht erfüllt. Nicht zuletzt mit Blick auf den freien Personenverkehr will er nun kantonale und kommunale Beschränkungen ausmerzen: Jedermann mit Niederlassung und jede Firma mit Sitz in der Schweiz soll künftig Waren-, Dienst- und Arbeitsleistungen im ganzen Land anbieten dürfen.

In der Mitte Juni abgelaufenen Vernehmlassung stösst die Revision auf unterschiedliche Reaktionen. Einig sind sich Wirtschaftverbände und Gewerkschaften darin, dass die Revision kaum neue Impulse bringen wird und dass flankierende Massnahmen nötig sind.

Grundsätzlich können die Kantone mit der Revision leben. Einige beäugen jedoch die erweiterten Befugnisse der Weko mit Argwohn.

Heute kann die Weko den kantonalen und kommunalen Behörden lediglich unverbindliche Empfehlungen abgeben. Neu soll sie ein Beschwerderecht erhalten, mit dem sie gesetzeswidrige Verwaltungsentscheide anfechten kann. Einige Kantone sähen darin einen Angriff auf den Föderalismus, sagte Canisius Braun, Sekretär der Konferenz der Kantonsregierungen.

Genf und die Waadt befürchten ihrerseits, dass lokale Unternehmen härter angefasst werden als auswärtige Firmen. Die Waadtländer Regierung verlangt deshalb, dass auch auswärtige Firmen unbedingt die Gesamtarbeitsverträge einhalten müssen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Revision. Bereits seien jedoch bei vielen Berufen bundesrechtliche Regelungen erzielt worden. Ähnlich sieht es auch die SP, die den wirtschaftlichen Impuls der Revision deshalb als eher gering einschätzt.

Auch der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) würde - zur Wahrung einer Mindestqualität im Interesse der Konsumentengesundheit und - sicherheit - je nach Bedarf branchenbezogene gesamtschweizerische Regelungen befürworten.

(fest/sda)

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