Lauschangriff bei Datendiebstahl möglich

Neues Gesetz für Nachrichtendienst respektiert Freiheit der Bürger

publiziert: Freitag, 8. Mrz 2013 / 14:35 Uhr / aktualisiert: Freitag, 8. Mrz 2013 / 15:44 Uhr
Bundesrat startet neuen Versuch für präventive Überwachung. (Symbolbild)
Bundesrat startet neuen Versuch für präventive Überwachung. (Symbolbild)

Bern - Aus Sicht von Bundespräsident Ueli Maurer respektiert das neue Nachrichtendienstgesetz die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Die präventive Überwachung komme nur dort zum Einsatz, wo es nicht anders gehe, sagte Maurer am Freitag vor den Medien in Bern.

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Die Überwachungsmassnahmen, die das Parlament 2009 abgelehnt hatte, seien nun «wesentlich eingeschränkt». In welcher Hinsicht, vermochte der Verteidigungsminister allerdings nicht genau zu sagen: Er habe das alte Gesetz nicht so im Kopf, dass er eine vernünftige Antwort auf diese Frage geben könnte, sagte Maurer.

Ein wesentlicher Unterschied sei aber, dass die präventive Überwachung gemäss dem neuen Gesetz nur in etwa zehn Fällen pro Jahr zum Einsatz käme. Der damals zuständige Bundesrat Christoph Blocher hatte allerdings beim alten Gesetzesvorhaben auch von rund zehn Fällen gesprochen.

Ein Unterschied besteht in der Anzahl Stellen, die für die präventive Überwachung geplant sind. Beim ersten Gesetz gingen die Behörden davon aus, dass 40 zusätzliche Stellen nötig sind. Nun beziffert der Nachrichtendienst (NDB) den Bedarf auf 16 zusätzliche Stellen.

Laut NDB-Chef Markus Seiler sind auch die Anforderungen an die Gesuche strenger, die der Nachrichtendienst für die präventive Überwachung stellen müsste. Es werde sich - wenn überhaupt - um einen «endoskopischen» Lauschangriff handeln, versicherte Seiler.

Als Beispiel für Fälle, in denen Telefonate künftig präventiv abgehört werden könnten, nannte er einen Datendiebstahl bei einer Bank. Der Nachrichtendienst könnte in einem solchen Fall strafrechtliche Hinweise nachrichtendienstlich verifizieren.

Maurer stellte fest, im Zusammenhang mit dem Nachrichtendienst brauche es stets eine Güterabwägung zwischen dem Eingriff in persönliche Freiheiten und staatlicher Überwachung. «Wir haben zugunsten der Freiheit entschieden.»

Veränderte Bedrohungen

Der Nachrichtendienst soll künftig in besonderen Fällen präventiv Telefonate abhören oder private Räume verwanzen dürfen. Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zum neuen Nachrichtendienstgesetz eröffnet.

Er wolle den veränderten Bedrohungen mit zusätzlichen Massnahmen begegnen und neue Möglichkeiten der Informationsbeschaffung einführen, schreibt das Verteidigungsdepartement (VBS).

Dies hatte der Bundesrat schon einmal geplant. Die Revision scheiterte aber im Parlament, der «Lauschangriff» ging den eidgenössischen Räten zu weit. Nun startet der Bundesrat einen neuen Versuch.

Die vom Parlament zurückgewiesenen besonderen Beschaffungsmittel - etwa die Überwachung von Telefon-, Mail- und Postverkehr oder der Einsatz von Wanzen - würden «in überarbeiteter Form neu vorgeschlagen und ergänzt», schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung.

Dies sei aus seiner Sicht notwendig. Das heutige Instrumentarium reiche angesichts der zunehmend aggressiveren Akteure und komplexeren Bedrohungsformen nicht mehr aus, um die präventiven Aufgaben des Nachrichtendienstes (NDB) wahrzunehmen.

Über die Genehmigung der Massnahmen sollen das Bundesverwaltungsgericht und der Chef des Verteidigungsdepartements (VBS) entscheiden. Letzterer soll vorher den Sicherheitsausschuss des Bundesrates konsultieren.

(hä/sda)

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Auch Bundesrätinnen und Bundesräte begünstigen manchmal mit ihrer Waffenexportpolitik Kriege. Sie erlauben Kriegsmaterialexporte an Staaten die Kriege führen, wie an die USA und andere Nato Staaten, auch an die Türkei, Saudi-Arabien, Pakistan usw. Der Bundesrat hält sich damit nicht an seinen eigenen Vorschriften, wie 70 Rechtsprofessoren schon vor vier Jahren festhielten. Es wäre nämlich klar verboten Kriegsmaterial an Staaten zu liefern die in einen „bewaffneten Konflikt verwickelt sind“ oder an Staaten welche „die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen“, laut der Verordnung über das Kriegsmaterial. Aber im letzten Jahr, und auch schon in den Jahrzehnten vorher, wurde ein grosser Teil der Rüstungsgüter die von der Schweiz aus exportiert wurden an Krieg führende Nato-Staaten, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes (Saudi-Arabien, Pakistan, Golfdiktaturen, USA, Türkei) und an arme Länder in der Dritten Welt in denen Menschen hungern verkauft.

Geheime Schmiergeldzahlungen für internationale Waffendeals, wurden auch über helvetische Banken-Etablissements abgewickelt: unter anderem von der britischen Waffenschmiede British Aerospace und der schwedischen Firma Saab, die uns jetzt den Gripen verkaufen will. (die Schmiergeldzahlungen via Schweiz waren dem Schweizer Nachrichtendienst sicher bekannt. So dumm in Bern sind sie auch wieder nicht, dass ihnen diese Zahlungen von hunderten Millionen entgangen sind) Andrew Feinstein erwähnt diese Schmiergeldzahlungen immer wieder in seinem 840 seitigen Buch „Waffenhandel, das globale Geschäft mit dem Tod“, Hoffmann und Campe 2012. Feinstein war Abgeordneter der südafrikanischen ANC-Partei. In einem Parlaments-Ausschuss wollte er Waffengeschäfte mit Grossbritannien untersuchen. "Politiker treten ja für die Rüstungskonzerne oft als Top-Verkäufer auf. Tony Blair etwa hat damals Südafrika überredet, britische Kampfjets zu kaufen, die unsere Luftwaffe gar nicht haben wollte. Blair machte erfolgreich Druck - und am Ende waren 115 Millionen Pfund an Schmiergeldern geflossen", so Feinstein. Während Südafrika für 11 Milliarden US Dollar Kriegsmaterial aus Grossbritannien, den USA, Deutschland, Schweden und auch aus der Schweiz usw. kaufte, fehlte Geld um Medikamente für die sechs Millionen HIV-Infizierten und um Aidskranken zu behandeln. Mehr als 355‘000 Südafrikaner starben in Südafrika weil sie den lebensrettenden Medikamente nicht erhielten, so Feinstein.
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