Neues Instrument soll Beizenlärm messen

publiziert: Mittwoch, 18. Apr 2007 / 15:08 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 18. Apr 2007 / 15:30 Uhr

Basel - Gäste, die spätnachts nach dem Verlassen der Beiz lärmen, geben immer wieder zu Klagen der Anwohner Anlass. In Basel steht den Behörden nun für die Beurteilung dieses Sekundärlärms ein Instrument zur Verfügung, das mehr Sachlichkeit in das heikle Thema bringen soll.

Orte der Geselligkeit: In und um Beizen ist ein gewisser Lärmpegel nicht zu vermeiden.
Orte der Geselligkeit: In und um Beizen ist ein gewisser Lärmpegel nicht zu vermeiden.
Das den Medien vorgestellte Instrument besteht aus einem Plan des zulässigen Störgrads in einem bestimmten Gebiet und aus einem Beurteilungsformular, das der Ermittlung des von einem Gastrobetriebs ausgehenden Störgrads dient.

Diese beiden Störgrade werden bei der Beurteilung von Gesuchen einander gegenübergestellt.

Grundlage für den Plan der zulässigen Störgrade bildet der Lärmempfindlichkeitsstufenplan. Weitere Kriterien sind neben dem Wohnanteil die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und das Parkplatzangebot.

Für den Störgrad der Gastrobetriebe massgebend sind neben der angepeilten Zielgruppe die Besucherzahl sowie die vorgesehenen Öffnungszeiten.

Bei neuen Gesuchen einsetzen

Angewendet wird das Instrument im AUE künftig bei Gesuchen für neue Restaurants und Eventräume, für verlängerte Öffnungszeiten sowie bei Reklamationen der Anwohner wegen Gästen, die beim Verlassen bestehender Lokale Lärm verursachen.

Schwierig ist der Kampf gegen Sekundärlärm laut den Basler Behörden insbesondere deshalb, weil es für diesen keine Grenzwerte gibt.

Gemäss dem Umweltschutzgesetz habe die Bevölkerung jedoch Anspruch darauf, durch Sekundärlärmimmissionen nicht erheblich gestört zu werden.

(dl/sda)

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