Vom Ständerat verabschiedet

Neues Mietrecht kommt Hauseigentümern entgegen

publiziert: Mittwoch, 5. Dez 2001 / 13:50 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 5. Dez 2001 / 15:39 Uhr

Bern - Der Ständerat hat das neue Mietrecht verabschiedet. Er zeigte sich dabei den Hauseigentümern gut gesinnt. Die Mietzinsen dürfen demnach nicht nur der Teuerung angepasst, sondern alle fünf Jahre um bis zu 15 Prozent erhöht werden. Zudem werden die Mieten vom Hypothekarzins abgekoppelt.

Kurzen Prozess machte der Ständerat mit der Volksinitiative «Ja zu fairen Mieten». Die kleine Kammer empfiehlt Volk und Ständen - wie schon der Nationalrat -, die Initiative abzulehnen. Etliche Ja-Stimmen waren aber taktischer Natur: Der Nationalrat soll noch einmal über die Bücher.

Die Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbandes will dafür sorgen, dass künftig auch sinkende Hypothekarzinsen weitergegeben werden müssen. Sprunghafte Mietzinserhöhungen sollen durch einen «geglätteten» Hypo-Zinssatz vermieden werden. Das neue Mietrecht ist der indirekte Gegenvorschlag dazu.

(bb/sda)

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