Waffennarr

Neun Jahre Haft für Aargauer Amokschützen

publiziert: Freitag, 8. Apr 2011 / 15:12 Uhr / aktualisiert: Freitag, 8. Apr 2011 / 16:19 Uhr
Der verurteilte Schweizer muss neun Jahre ins Gefängnis.
Der verurteilte Schweizer muss neun Jahre ins Gefängnis.

Bad Zurzach AG - Das Bezirksgericht Zurzach AG hat am Freitag einen 53-jährigen Schweizer, der Ende 2008 aus einem Haus schoss und eine «Todesliste» mit 26 Namen führte, zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. Der Mann wird jedoch nicht verwahrt.

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Das Gericht sprach den Mann in wesentlichen Anklagepunkten schuldig. Es verurteilte ihn unter anderem wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens und wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu mehrfachem Mord. Vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung wurde er mangels Beweisen freigesprochen.

Die Voraussetzungen für eine Verwahrung lägen zum heutigen Zeitpunkt nicht vor, hielt der Gerichtspräsident in der Urteilseröffnung fest. Es sei noch unklar, ob sich die psychische Störung des Mannes therapieren lasse. Der Gericht ordnete daher eine vollzugsbegleitende ambulante Therapie an.

«Wahnhafte Störung»

Der Gerichtspsychiater hatte dem unscheinbar wirkenden Mann, der am zwei Tage dauernden Prozess keine Reue zeigte, eine «wahnhafte Störung» bescheinigt. Dieser habe Mühe, Autoritäten zu akzeptieren, fühle sich ungerecht behandelt und steigere sich in etwas hinein. Die psychische Störung sei schwierig zu behandeln.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren sowie Verwahrung gefordert. Der Verteidiger hielt eine Strafe von 4 Jahren für angemessen. Er lehnte eine Verwahrung ab.

In den Hauptanklagepunkte plädierte der Verteidiger auf Freispruch. Der Mann sei «kein Staatsterrorist». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte befindet sich seit längerem in einer Justizvollzugsanstalt.

Folterpläne aufgeschrieben

Das Gericht erachtete es als erwiesen, dass der Schweizer viele Personen aus Verwaltung sowie Justiz foltern und letztlich töten wollte. Es sei in keinster Weise nachvollziehbar, dass die detaillierte Abklärungen nur Phantasien und Pläne zur Verarbeitung des eigenen Frustes gewesen seien, sagte der Gerichtspräsident.

«Ich habe meine Phantasie aufgeschrieben», hatte der Mann vor Gericht zu Protokoll gegeben. Er bezeichnete die ausführlichen Folter- und Tötungspläne als «fiktives Spiel» zum «Abreagieren». Er hinterliess einen eher wirren Eindruck mit einer ganz eigenen Wahrnehmung der Realität.

Der Verurteilte hatte sich am 13. November 2008 in seinem Einfamilienhaus in Buchs bei Aarau verschanzt. Er schoss aus dem Haus. Die Sondereinheit «Argus» der Kantonspolizei stürmte das Gebäude und schoss auf den Mann. Dieser wurde schwer verletzt.

(bg/sda)

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