Newsletter in der Grauzone

publiziert: Samstag, 24. Jul 2004 / 09:13 Uhr

Über 90 Prozent der digital verschickten Newsletter befinden sich laut einer neuen Studie in einer rechtlichen Grauzone.

Newsletters sollten mit wenigen Clicks abgestellt werden können.
Newsletters sollten mit wenigen Clicks abgestellt werden können.
Die meisten kommerziellen Newsletter erfüllen die Vorgaben nach vollständigen Angaben im Impressum nicht.

Untersucht wurden 278 Newsletter, die beim Zentralarchiv deutschsprachiger Newsletter registriert sind. Insgesamt fand der E-Mail-Experte Torsten Schwarz nur zehn Unternehmen, die einwandfreie E-Mails an ihre Kunden versenden.

Bei 65,2 Prozent der untersuchten Newsletter ist das Impressum unvollständig. Der gesetzlich festgelegte Hinweis auf eine Abstellmöglichkeit fehlte bei 9,4 Prozent.

Einwilligungspflicht beachtet

Die vom neuen Wettbewerbsgesetz geforderte Einwilligungspflicht wird von seriösen Firmen durchaus beachtet. "Unkenntnis herrscht dagegen bei den gesetzlich geforderten Pflichtangaben", kritisiert Schwarz.

Laut Teledienstgesetz müssen im Impressum unbedingt Angaben zu elektronischen Kontaktmöglichkeiten vorhanden sein. E-Mailadresse oder Telefonnummer fanden sich aber nur bei 41,7 Prozent der untersuchten Newsletter. Bei 33,8 Prozent fehlten sämtliche Kontaktinformationen.

Die E-Mails wurden anhand vollständiger Angaben im Impressum und einer persönlichen Anrede untersucht. Auch das Vorhandensein einer Abstellfunktion und eines Betreffs wurde überprüft. Im Betreff soll dem Leser verraten werden worum es geht, damit er beurteilen kann ob und warum es sich lohnt einen Newsletter zu öffnen.

"Unternehmen blamieren sich"

Eine bequeme Abstellfunktion ist gesetzlich vorgesehen um die Unterscheidung von Newsletter und Spam zu gewährleisten. Nur zwei Newsletter erlangten die Gesamtpunktezahl.

"Unternehmen blamieren sich mit ihren Newslettern, die doch als elektronische Visitenkarte gedacht seien", bemerkt Schwarz. Das Beratungsunternehmen stellt auf ihrer Website nun einen Selbsttest zur Verfügung. Betriebe können Newsletter dort vor dem Versand auf rechtliche Mängel überprüfen.

(bsk/news.ch)

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